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Samstag, April 20, 2024

Neues Gebäudeenergiegesetz ab 1. November 2020

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VerbraucherService Bayern informiert über wichtigste Änderungen

Am 1. November 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab. Die fünf wichtigsten Neuerungen im Überblick.

  1. Das GEG verpflichtet Bauherrn dazu, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Ab 1. November 2020 ist es möglich, einen größeren Anteil des Stroms aus eigener Produktion anzurechnen.
  2. Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig. Ab 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue, mit Heizöl oder Kohle betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Heizkessel, die 30 Jahre alt sind oder älter, sind außer Betrieb zu nehmen.
  3. Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufs besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung.
  4. Ergänzende Vorschriften zum Energieausweis
    – Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen, gelten nun auch für Immobilienmakler.
    – Energieausweis-Aussteller sind verpflichtet, bestehende Gebäude zu bewerten, um passende Modernisierungs-Maßnahmen zu empfehlen.
    – CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.
  5. Staatliche Förderung für erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert. Der Staat übernimmt bis zu 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern bietet kostenlose Energieberatung sowie weitere Informationen zum Gebäu­deenergiegesetz. Terminvereinba­rung un­ter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundesförderung für Energiebera­tung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener­gie. Weitere Informationen un­ter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung.

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