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Freitag, April 19, 2024

Urteil: Amazon darf nach Kontosperrung nicht den Zugriff auf digitale Inhalte verwehren

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In den letzten Jahren haben sich vermehrt Amazon-Kunden bei der Verbraucherzentrale NRW darüber beschwert, dass ihr Zugang zum Kunden-Konto gesperrt wurde, da sie anscheinend zu viele Rücksendungen getätigt hätten. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen erlaubte es Amazon bislang, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten (wie beispielsweise Filme, Hörbücher, eBooks)  über ihr Konto zu verwehren.

Nun hat aber das Oberlandesgericht Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) diese Klausel i den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. gekippt, die es dem E-Commerce-Riesen gestattete, Kunden Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern.

Der heutige Richterspruch des OLG Köln, der die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestätigt, ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale empfiehlt nun den Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird, gegenüber Amazon auf einen Zugang darauf zu bestehen. Sie unterstützt die Durchsetzung von Kundenansprüchen mit einem Musterbrief (PDF-Download).

(Quelle: verbraucherzentrale.nrw.)

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