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Hutthurm
Freitag, März 29, 2024

Starken Schäden mit starker Technik begegnen

Lesestoff

Sturmschäden können ’sicher‘ nur mit starker Technik aufgearbeitet werden. Motormanuelle Aufarbeitung ist fehl am Platz oder sogar verboten. Für forstliche Laien verbietet sich die Aufarbeitung mittels Handarbeit und Motorsäge von selbst. Sie verfügen weder über das notwendige Fachwissen, haben nicht die notwendige Technik und schon gar nicht die Übung im Umgang mit Sturmholz.

Zu dieser Gruppe gehören nahezu alle Privatwaldbesitzer (> 99 Prozent) und fast alle bäuerlichen Waldbesitzer (> 95 Prozent; durch Abfragen so bestätigt). Waldbesitzer dürfen zur Aufarbeitung von Problemholz nur forstfachlich ausgebildetes Personal einsetzen. Verwandte, Bekannte, Freunde oder Arbeitskollegen sind oft motiviert und hilfsbereit, aber so gut wie nie geeignet, um Problemholz (hier Sturmholz) aufzuarbeiten.

Werden diese Personen im Zuge der Sturmholzaufarbeitung verletzt, steht der Waldbesitzer in der Verantwortung. Sturmholz und anderes Problemholz gehört in die Hand forstlicher Zusammenschlüsse (z.B. Forstbetriebsgemeinschaften, Waldbauern-/Waldbesitzervereinigungen) oder in die Hände guter Forstdienstleister mit entsprechend starker Technik.

Die Förster der Ämter für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft überwachen die Einsätze, helfen bei der Schadensabwicklung behördlicherseits und helfen bei der standortgerechten Wiederaufforstung.

Zum Schluss noch ein Zitat eines Waldbesitzers mit großem Schadholzanfall: „Kein Baum im Sturmholz ist es wert, dafür mit dem eigenen Leben zu bezahlen“. Er hält sich und die Seinen vom Sturmholz fern und lässt mit starken Maschinen aufarbeiten.

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