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Freitag, April 19, 2024

Batterietrennschalter sind für landwirtschaftliche Maschinen Pflicht

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Ein Batterietrennschalter oder umgangssprachlich auch „Stromlosschalter“ genannt, muss bei den modernen Arbeitsgeräten zur serienmäßigen Ausstattung gehören. Zu diesen modernen Arbeitsgeräten zählen auch Traktoren. Sowohl die teuren Traktoren der heutigen Zeit als auch die altgedienten Exemplare aus der Vergangenheit sollten einen solchen Schutzschalter besitzen.

Beim Kauf eines neuen Schleppers sollte darauf geachtet werden, dass ein solcher Batterietrennschalter vorhanden ist. Bei älteren Schleppern kann ein Schalter problemos nachgerüstet werden.

Wichtig ist auch, sich bei der Brandschutzversicherung zu befragen. Im Schadensfall leisten die einzelnen Versicherungen sehr unterschiedlich. Es ist abzuklären, wo welcher Schlepper untergestellt werden darf und ob es einen Unterschied ausmacht, ob ein Batterietrennschalter vorhanden sein muss oder nicht.

Bei diesem Schlepper wurde nach einem Brandfall, der glimpflich ausgegangen ist, ein Batterietrennschalter nachgerüstet (Foto: SVLFG)

Nicht selten kommt es zu einem Fahrzeugbrand, der durch einen „Stromlosschalter“ hätte verhindert werden können. Um sich sämtliche Scherereien grundlegend zu ersparen und die eigene Sicherheit am Betrieb zu verbessern, ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Batterietrennschalter an den landwirtschaftlichen Maschinen zu installieren und auch zu verwenden.

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