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Samstag, April 20, 2024

Zur Gesundheitsversorgung gehört auch der Schwangerschaftsabbruch

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Auch die Unikliniken müssen eine gute medizinische Versorgung sicherstellen

(Pressemitteilung pro familia Landesverband Bayern)

Passau, 22.07.2020. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland unter bestimmten Bedingungen straffrei möglich. Frauen, die sich nach einer Beratung dafür entscheiden, haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. In Bayern gibt es aber immer weniger Ärztinnen, die Abbrüche vornehmen. Der pro familia Landesverband Bayern e.V. sieht den Freistaat in der Pflicht. Ein kleiner konkreter Schritt wäre es – wie zuletzt in Baden – Württemberg angedacht – an allen bayerischen Universitätskliniken Schwangerschaftsabbrüche zu ermöglichen.

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland im Strafrecht verortet und formal nicht Teil der gesundheitlichen Versorgung. Für die Sicherstellung der stationären und ambulanten Versorgung im ausreichenden Umfang sind die Länder zuständig. Seit mehreren Jahren weisen pro familia und Schwangerenberatungsstellen anderer Träger auf Engpässe hin. Gerade junge Ärztinnen kennen die Thematik aus der Ausbildung nicht und fürchten Kriminalisierung und Diffamierung. Eine fundierte Analyse der Situation seitens des Landes liegt bisher nicht vor.

Die mit der Novellierung des § 219 a beschlossene Bundesärztekammer -Liste der Ärztinnen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen, ist ein Rohrkrepierer: Lediglich 11 Ärztinnen aus Bayern sind dort zu finden.
Daher ist zu begrüßen, dass die baden – württembergische Staatssekretärin Bärbl Mielich in einem Interview mit der TAZ am 6. Juli die Verantwortung des Landes betonte und die Verortung im Strafrecht problematisierte, durch die sich die militante Selbstbestimmungsgegner ermutigt fühlten und Ärztinnen abschreckt würden. Der von Mielich vorgeschlagene Weg, die unmittelbar dem Land unterstehenden Universitätskliniken in die Verantwortung für die Versorgung miteinzubeziehen wäre auch für die bayerischen Kliniken denkbar. Aktuell führen von den sechs bayerishen Unikliniken fünf keine Abbrüche durch, bzw. allenfalls solche nach medizinischer Indikation und negieren den Versorgungsauftrag von Frauen nach erfolgter Beratung. Schwerwiegend ist, dass dies damit auch nicht Teil des besonderen Qualifizierungsauftrags der Universitätskliniken hinsichtlich der studentischen Lehre und der Weiterbildung der Führungspersonen im Gesundheitsbereich ist. Dies ist nicht nachvollziehbar. Der Vorschlag beinhaltete keineswegs die Zwangsverpflichtung von Ärztinnen durch das Land, sondern eine Verpflichtung der Einrichtung, ihre Personalpolitik an geltendem Recht auszurichten. So besteht sehr wohl die Möglichkeit, bei Neueinstellungen an Kliniken auf entsprechende Stellen die Bereitschaft zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen abzufragen und zu verlangen. Dies wurde bereits 1991 durch ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 13. Dezember 1991 entschieden. Die Unikliniken im Land könnten bei Neueinstellungen eine Anforderung im Stellenprofil formulieren.

Kein Arzt und keine Ärztin ist verpflichtet, sich auf eine entsprechende Stelle zu bewerben!

Frauen hingegen haben ein gesetzlich verbrieftes Recht, dass ein Eingriff, der auf der Grundlage des in der Bundesrepublik geltenden Rechts durchgeführt wird, verlässlich und medizinisch sicher angeboten wird. Dies muss die Landesregierung sicherstellen und demzufolge das Gesundheitssystem in die Verantwortung nehmen.

Kernproblem bleibt die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches, der Frauen und Ärzt*innen in die Tabuzone abdrängt. Es ist überfällig Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren und als Teil der gesundheitlichen Versorgung anzuerkennen.

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