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Donnerstag, April 25, 2024

Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

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Auch 2020 der häufigste Anlass dazu: Überforderung der Eltern oder eines Elternteils

Im Jahr 2020 wurden in Bayern insgesamt 3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war auch 2020 der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils in 1 417 Fällen.

Die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen sank auf 3 342 Fälle, was einem Minus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 755) entspricht. Betroffen waren insgesamt 1 766 Jungen und 1 576 Mädchen.

2 323 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (70 Prozent). 182 in einer betreuten Wohnform und 837 lebten bei einer geeigneten Person.

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

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