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Dienstag, April 16, 2024

Polizei als Notnagel im Corona-Dschungel

Lesestoff

München. Die Polizei nicht nur bei der Unterstützung der Gesundheitsämter (CTT) einzusetzen, sondern nun gegebenfalls auch zur Unterstützung in den Pflegeheimen heranzuziehen, stößt bei der Gewerkschaft der Polizei Bayern (GdP Bayern) auf völliges Unverständnis.

„Aus politischen Gründen mag das Ansinnen gerechtfertigt sein, die Polizei als Garant für Sicherheit und Ordnung als Notnagel mit dieser weiteren Zusatzaufgabe zu belasten. Wir als GdP haben bereits die sicherlich notwendige und zweckdienliche Unterstützung der Gesundheitsämter durch Polizeikräfte schon anfangs kritisch betrachtet. Jetzt auch noch unsere Kolleginnen und Kollegen zusätzlich in Pflegeheimen einzusetzen, macht uns schlicht und ergreifend sprachlos.“

GdP Bayern

Die GdP sieht als oberste Priorität die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der polizeilichen Dienststellen; bei der ohnehin schon sehr angespannten personellen Situation innerhalb der Polizei. Der schwindende Rückhalt in der Bevölkerung für die angeordneten Einschränkungen des täglichen Lebens, der sich in einem latent steigenden Unmut auf die Polizei niederschlägt, würde die Polizei in hohem Maße fordern. Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der auferlegten Regeln gewinnen immer mehr an Bedeutung, weshalb bereits laufende Unterstützungsmaßnahmen durch die Polizei nicht noch weiter ausgebaut werden dürften. Hier fordert die GdP klar ein Umdenken der Politik

„Es ist unseren Kolleg*innen nicht vermittelbar, jetzt auch noch den seit Jahren der Politik bekannten Pflegenotstand abzudämpfen, auch wenn nur administrative Aufgaben angedacht sind. Das Virus macht auch vor Uniformen und Kripo-Marken nicht halt, und die mangelnde Bereitschaft des Dienstherrn bei der Anerkennung von Dienstunfällen bei nachgewiesener Viruserkrankung gibt dieser nun zusätzlich eingeforderten Unterstützung zusätzliche Brisanz.
Eine Unterstützung, die dauerhaft auf Kosten der Inneren Sicherheit und Ordnung geht, kann nicht gewollt und zielführend sein und gehört auch nicht zum Aufgabenbereich der Polizei.“

GdP Bayern
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