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Freitag, März 29, 2024

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt stellt Jahresstatistik 2017 vor

Lesestoff

Mehr als 2,65 Millionen Verkehrsverstöße
Anteil der Fahrten unter Drogeneinfluss weiter zunehmend

Bayern. „Optimal wäre es, wenn die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht mehr nötig wäre“, so der Präsident des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes, Timo Payer, bei der Vorstellung der Jahresstatistik 2017 der für ganz Bayern zuständigen Behörde. Dies sei jedoch Utopie! Die Verkehrsteilnehmer selbst haben im abgelaufenen Jahr erneut die zwingende Notwendigkeit von Kontrollen bestätigt: Mehr als 2,65 Millionen Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Bayerns Straßen, davon allein circa 1,2 Millionen Geschwindigkeitsverstöße wurden festgestellt.
Aufhorchen lässt der zunehmende Anteil der Bußgeldbescheide mit Fahrverbot. Die Gesamtzahl stieg im zweiten Jahr in Folge auf nunmehr 67.606. Eine deutliche Zunahme ist auch bei den aufgedeckten Fahrten unter Drogeneinfluss zu verzeichnen. Wurden im Jahr 2016 deshalb noch 5.530 Bescheide nach § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) erlassen, so waren es 2017 bereits 6.181.

Allgemein haben sich die deutlichen Steigerungsraten des Jahres 2016 in 2017 in Teilen relativiert. So sank im automatisierten Verfahren die Zahl der im Verwarnungsbereich (bis 55 EUR) liegenden Verstöße auf 1.973.895 Fälle (-1,46 Prozent). Die Delikte im Anzeigenbereich (ab 60 EUR) gingen auf 538.215 zurück (-7,42 Prozent). Die Zentrale Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes stellte 841.678 Bußgeldbescheide aus (-1,33 Prozent).
Trotz dieser Rückgänge betrug die von den Verkehrsteilnehmern im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren geleisteten Zahlungen gut 131 Millionen EUR.

Geschwindigkeitsverstöße am häufigsten
Im Bereich der technischen Verkehrsüberwachung beruhten allein 1.188.526 Verfahren auf Geschwindigkeitsübertretungen. Das ist knapp die Hälfte aller in Bayern begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten. Uneinholbar Platz eins! Vielfach waren die Geschwindigkeitsübertretungen so massiv, dass neben der Geldbuße auch noch ein Fahrverbot fällig wurde. 35.763 (52,90 Prozent) der 67.606 Fahrverbote gingen auf das Konto von Rasern. „Eine einschneidende Maßnahme, aber absolut notwendig“, wie der Behördenchef mit Verweis auf die beiden verantwortungslosesten Geschwindigkeitsübertretungen des Jahres 2017 feststellte: So war ein 22-Jähriger bei erlaubten 100 km/h auf einer Staatsstraße mit 219 km/h unterwegs. Ein 27-Jähriger meinte sogar, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bei zulässigen 50 km/h mit 182 km/h sein „Können“ demonstrieren zu müssen. Beide PKW-Fahrer erhielten neben einer saftigen Geldbuße (1.200 bzw. 1.360 EUR) ein dreimonatiges Fahrverbot.
„Hier muss klar die Rote Karte gezeigt werden“, stellte Payer ernst fest. Schließlich gingen in Bayern rund ein Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle auf das Konto von Rasern.

Faustregel: Halber Tacho
Ein Problem stellt auch der zu geringe Sicherheitsabstand dar, der vielfach zu schrecklichen Unfällen führt. Die Zahl dieser Verstöße ist gegenüber dem Vorjahr um 3,45 Prozent auf nunmehr 96.525 gestiegen. 2014 waren es noch 35.379 Fälle weniger. „Sicherlich hat auch die moderne Technik dazu beigetragen, dass wir die Delikte zwischenzeitlich besser nachweisen können“, räumt Payer ein. „Ein starkes Signal ist hier aber auch geboten, denn einige Fahrer meinen, ein paar Meter Abstand auf unseren Autobahnen wären ausreichend. So ist es auch nicht verwunderlich, dass mittlerweile fast 20 Prozent (13.366) aller Fahrverbote auf diesen Bereich entfallen. Dabei wäre man mit dem halben Tachowert auf der sicheren Seite.“

Vermehrte Feststellung von Drogenfahrten
Ein zunehmender Trend zeichnet sich in den statistischen Erhebungen zu den 14.826 Alkohol- und Drogendelikten ab, auf die im Übrigen knapp 22 Prozent aller ausgesprochenen Fahrverbote entfielen. Das Verhältnis zwischen entdeckten Alkohol- und Drogenfahrten verschiebt sich von Jahr zu Jahr zunehmend Richtung Drogen. 2017 nahmen sie bereits einen Anteil von etwa 42 Prozent dieser Bescheide ein. Zum Vergleich: 2014 waren es noch knapp 30 Prozent. Gerade bei der Erkennung von Fahrten unter Drogeneinfluss zahlt sich die Fortbildung besonders geschulter Beamter für diesen Bereich aus. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Finger weg von berauschenden Mitteln!

Entscheidungen werden überwiegend akzeptiert
Erfreut zeigte sich der PVA-Leiter hingegen darüber, dass die Einzahlungsquote bei den Verwarnungen auf mittlerweile 87,92 Prozent stieg und die Einspruchsquote gegen Bußgeldbescheide nur mehr 6,31 Prozent betrug. Insoweit werden die Entscheidungen des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes in zunehmenden Maße angenommen. Sicherlich dazu beigetragen hat die durch die digitale Technik verbesserte Qualität der Beweisfotos.

Eine Sache der Gerechtigkeit
Dennoch gibt es immer wieder auch Betroffene, die trotz nicht mehr anfechtbarer Bußgeldbescheide keine Zahlungen leisten. Schon aus Gerechtigkeitsgründen werden diese Forderungen konsequent vollstreckt. 213.451 Mahnungen, 156.233 Vollstreckungsersuchen an die Finanzämter, 46.306 Erzwingungshaftandrohungen wurden versandt. In 33.339 Fällen ließen es die Betroffenen sogar soweit kommen, dass Anträge auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht ergingen. Gut 9,2 Millionen EUR konnten durch diese Maßnahmen eingetrieben werden. Sollten tatsächlich vorübergehende finanzielle Engpässe vorliegen, empfiehlt Payer den Betroffenen sich frühzeitig mit dem PVA wegen einer Stundung oder Ratenzahlung in Verbindung zu setzen. So könnten unschöne Begleiterscheinungen, wie Kontopfändungen und zusätzliche Kosten vermieden werden.

Zusätzliche Sicherheit
Im Zusammenhang mit den Verkehrsordnungswidrigkeiten wird auch die Kriminalitätsbekämpfung nicht aus den Augen gelassen. Daher erfolgt ein Datenabgleich mit den bestehenden Fahndungsnotierungen. Mit 14.980 Treffern ergab sich eine Steigerung zum Vorjahr um 7,18 Prozent. Dadurch konnten zum Beispiel Spuren für gestohlene Fahrzeuge und Ermittlungsansätze für durch Haftbefehl Gesuchte an die Polizeidienststellen vor Ort weitergegeben werden. „Mit der Zunahme des Schwerverkehrs wird auch die Überwachung der LKWs immer wichtiger“, betonte der PVA-Leiter. So ergingen in seiner Behörde 1.276 Bußgeldbescheide mit Delikten aus dem Gefahrgutrecht („Rollende Bomben“) und 2.135 wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften (z.B. Lenkzeitüberschreitungen). In 484 Fällen wurden sogenannte Bescheide zur Vermögensabschöpfung erlassen. Dabei wird die Einziehung der durch die planmäßige Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Transportwesen illegal erzielten Gewinne verfügt.
„Damit versuchen wir auch die Konkurrenzunternehmen zu schützen, die sich rechtskonform verhalten“, stellte Payer abschließend fest.

Die zur Veröffentlichung freigegebene Statistik 2017 ist als pdf.-Datei auf der Internetseite https://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt/verkehr/statistik/index.html/278785
einsehbar.

Gesamtzahlen und Fahrverbote (PDF)

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