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Donnerstag, März 28, 2024

Unterstützung beim Abbruch alter Bausubstanz und Ersatzneubau

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CSU-Kreisverband bringt Antrag zur Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit bei Gebäudesanierungen ein – Hybride Lösungen für den Breitbandausbau im Gespräch

FRG. Um die Gemeinden bei der Belebung ihrer Ortskerne und beim Flächensparen noch intensiver zu unterstützen hat die Bayerische Staatsregierung unlängst eine Förderinitiative ins Leben gerufen, die besonderes kommunales Engagement in der vorrangigen Innenentwicklung und der Beseitigung von innerörtlichen Leerständen gezielt fördert. Ebenso bestehen seitens des Bundes mit gleicher Zielrichtung steuerliche Anreize für die Sanierung von bestehenden Gebäuden in sogenannten „Städtebaulichen Sanierungsgebieten“. Dabei wird nach Ansicht des CSU-Kreisverbandes bisher jedoch außer Acht gelassen, dass nicht jedes leerstehende Bestandsgebäude sinnvoll und zu akzeptablen Kosten renoviert werden kann. „Bauherren, die einen Abbruch des Altbaus im Ortskern mit anschließender Errichtung eines Ersatzneubaus planen, können ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Innenentwicklung leisten“, betont CSU-Kreisvorsitzender Dr. Olaf Heinrich.

Auf Initiative des stellvertretenden CSU-Kreisvorsitzenden Simon Stockinger befasste sich die CSU Freyung-Grafenau nun im Rahmen einer virtuellen Kreisvorstandssitzung mit Möglichkeiten der Förderung des Abbruchs bestehender Gebäude in den Ortszentren zum Zwecke des Ersatzneubaus. „Angesichts der allgemeinen Bestrebungen im Bereich der Innenentwicklung ist es notwendig, nicht nur Sonderabschreibungen für die Sanierung von Altbauten in Sanierungsgebieten anzubieten sondern auch Anreize zur Errichtung von neuem Wohnraum in den Ortskernen zu setzen“, erläutert Stadt- und Kreisrat Stockinger seinen Vorschlag. Die CSU-Kreisvorstandschaft unterstützt diese Sichtweise und ist überzeugt, dass der Abbruch alter Bausubstanz zum Zwecke des Neubaus und der Ansiedlung in den Zentren von Städten und Dörfern ein wichtiges Element der Innenentwicklung und Ortskernbelebung darstellt.

Einstimmig beschloss die Kreisvorstandschaft einen entsprechenden Antrag in den Bezirksparteitag einzubringen. Konkret soll der CSU-Bezirksverband Niederbayern die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag dazu auffordern, eine Ergänzung des §7h Einkommenssteuergesetz herbeizuführen. Dabei soll die erhöhte steuerliche Absetzbarkeit bei Gebäudesanierungen im städtebaulichen Sanierungsgebiet analog auch für den Abriss bestehender Gebäudesubstanz Anwendung finden, wenn sich diese in Dorfgebieten oder Kerngebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung befinden und die freigewordene Fläche binnen einer Frist von maximal 24 Monaten für die Errichtung von Wohnraum genutzt wird. „Wenn das umgesetzt wird erhoffen wir uns deutlich mehr Ersatzneubauten die zur Belebung unserer Ortschaften beitragen werden“, unterstreicht Heinrich.

Schneller Internetzugang notwendig

Eng mit der Sanierung und Errichtung von Wohnraum ist in Zeiten des Distanzunterrichts und des Arbeitens von zuhause aus auch die Frage nach der Qualität des Internetzuganges der einzelnen Haushalte verbunden. Gemessen an den Anforderungen des modernen Wohnens ist heute zumeist auch in privaten Haushalten eine verhältnismäßig hohe Datenübertragungsrate notwendig. Deshalb müsse für eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung Sorge getragen werden, betonte der stellvertretende CSU-Kreisvorsitzende, Bürgermeister Karlheinz Roth. Dass die Breitbandversorgung nicht zwangsläufig einen Glasfaseranschluss bedingen muss, erläuterte IT-Manager Hubert Michl im Rahmen eines fachlichen Impulses.

Der zentrale Vorteil eines Glasfaseranschlusses besteht demnach in den besonders hohen Übertragungsgeschwindigkeiten, wie sie allen voran zur gewerblichen Nutzung erforderlich sind. Da im Falle von Glasfaserleitungen jedoch keine Nutzung bestehender Infrastruktur möglich ist, sind neue Trassen mit hohen Kosten und großem Aufwand verbunden. Aus diesem Grund verweist Michl auf die Möglichkeit zur Nutzung hybrider Lösungen. „Anstatt Glasfaser in jedes Haus zu legen, besteht in der Verlegung von Glasfaserleitungen bis zu den bestehenden Verteilerschränken (DSLAMs) und der anschließenden Nutzung existierender Kupferleitungen für die Hausanschlüsse eine deutlich kostengünstigere Umsetzungsmöglichkeit zur Erhöhung der Datenübertragungsraten in der Fläche“, so Michl. „Dies baulich umzusetzen geht auch viel schneller.“

Wie CSU-Kreisvorsitzender Dr. Olaf Heinrich bestätigt, gibt es auch in der Region bereits einige Beispiele für eine sinnvolle Nutzung hybrider Lösungen aus Glasfaser und Kupferkabeln. Stadtrat Stefan Behringer verwies in diesem Zusammenhang aber auch auf die gegenüber Glasfaser-Hausanschlüssen wesentlich niedrigere Bandbreite. „Hybride Lösungen können uns kurz- und mittelfristig helfen, eine höhere Breitbandversorgung in der Fläche zu erreichen. Langfristig sollte man aber angesichts weiter steigender Netzanforderungen auch in Privathaushalten auf die Erzielung von Bandbreiten im Gigabit-Bereich als Standard hinarbeiten“, zeigt Behringer sich überzeugt.

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