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Donnerstag, April 25, 2024

Landratsamt Freyung-Grafenau weiterhin im Notbetrieb

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Parteiverkehr nur noch in der Führerscheinstelle und der Zulassungsstelle in Freyung

FRG. Das Landratsamt Freyung-Grafenau arbeitet weiterhin im Notbetrieb. Konkret bedeutet dies, dass eine Mindestbesetzung im Amt ist. Es handelt sich dabei um Bereiche, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Behörde erforderlich sind. Dort, wo es möglich ist, werden an den entsprechenden Arbeitstagen die Mitarbeiter auch im Homeoffice tätig sein. Es wird aber besonders darauf hingewiesen, dass persönliche Vorsprachen in dieser Zeit nur in absoluten Ausnahme- und Notfällen und nur nach vorheriger Anmeldung möglich sind.

„Wie von der Bayerischen Staatsregierung gefordert, setzen auch wir weiterhin auf Kontaktminimierung und konzentrieren uns auf die Sicherstellung unserer zentralen Aufgaben, insbesondere in der Pandemiebekämpfung“, sagt Landratsamtssprecher Karl Matschiner. Daher werden die Bürger gebeten, alle nicht zwingend notwendigen Angelegenheiten in die Zeit nach dem aktuellen Lockdown zu verschieben.
Davon nicht betroffen sind die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle am Standort Freyung. Diese sind normal besetzt und auch für den Parteiverkehr geöffnet.

„Die Kräfte der Abteilung Gesundheitswesen und die in der Führungsgruppe Katastrophenschutz eingesetzten Mitarbeiter/innen sowie alle weiteren für die Pandemiebekämpfung eingesetzten Mitarbeiter sind natürlich im Dienst“, versichert der Sprecher.

Der landkreiseigene Winterdienst ist von dieser Regelung natürlich ebenfalls nicht betroffen und wird selbstverständlich gewährleistet.

Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags bis sonntags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 08551 57-470 erreichbar.

Parallel dazu werden zu allen angegebenen Zeiten auch E-Mails an buergerservice@landkreis-frg.de beantwortet.

Landrat Sebastian Gruber bittet die Bevölkerung um Verständnis für Einschränkungen im Behördenbetrieb: „Wir befinden uns in einem Katastrophenfall und somit in einer herausfordernden Situation, die außergewöhnliche Maßnahmen erfordert. Es ist zwingend erforderlich, dass wir uns nahezu ausschließlich um dringende Dinge und Termine zur Eindämmung der Pandemie kümmern.“

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