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Freitag, April 19, 2024

Landratsamt Freyung-Grafenau verlängert Allgemeinverfügung

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Besuchsmöglichkeiten in Heimen und Kliniken aufgrund erhöhter Infektionszahlen weiterhin eingeschränkt

In Heimen und Kliniken im Landkreis Freyung-Grafenau herrschen weiterhin eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten. Der Landkreis verlängert die entsprechende Allgemeinverfügung bis 20. Dezember. Mit der Verfügung sollen weiterhin Risikopatienten sowie das medizinische und pflegerische Personal vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 geschützt werden.

Noch nicht fest steht, in welchem Umfang sich weitere Maßnahmen und Einschränkungen für den Landkreis aus den Beschlüssen des bayerischen Kabinetts vom Donnerstag ergeben. Hierzu müssen zunächst die konkreten gesetzlichen Regelungen durch den Freistaat abgewartet werden. Im Landratsamt wird man diese dann an die Gegebenheiten im Landkreis anpassen und nach Rücksprache mit Regierung und zuständigen Ministerien die entsprechenden Regelungen für den Landkreis erlassen.
Die bestehende Allgemeinverfügung zu Besuchsregelungen, die nun bis 20. Dezember verlängert wird, sieht vor, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, IntensivpflegeWGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen der Besuch je Bewohner und Patient auf eine Person pro Tag beschränkt wird.
In Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wird der Besuch je Bewohner und Patient auf eine feste Person pro Tag beschränkt.

Die Besuchsdauer wird in Heimen und Kliniken auf höchstens 30 Minuten begrenzt, ausgenommen die Begleitung Sterbender. Diese Besuchszeit gilt explizit für den Aufenthalt im Heim oder in der Klinik. In den Kliniken gilt zusätzlich die Ausnahme für die Anwesenheit während der Geburt sowie die Begleitung eines Kindes durch einen Elternteil. Der Besuchsraum ist im Anschluss für mindestens fünf Minuten quer zu lüften.

Die Allgemeinverfügung ist seit Mitte November in Kraft und wird am Dienstag vorerst bis 20. Dezember verlängert.

Auf der Homepage des Landkreises Freyung-Grafenau unter www.freyung-grafenau.de kann die ursprüngliche Allgemeinverfügung sowie ab Montag auch deren Verlängerung im Amtsblatt komplett nachgelesen werden.

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