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Donnerstag, März 28, 2024

Kliniken Am Goldenen Steig investieren in Hubschrauberlandeplätze

Lesestoff

Die Hubschrauberlandeplätze sowohl des Freyunger wie auch des Grafenauer Krankenhauses erstrahlen buchstäblich in neuem Glanz.

Aufgrund einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) wurde im Sommer 2016 die Möglichkeit eröffnet, dass regelmäßig genutzte Außenlandestellen an Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Notversorgung als sogenannte „Landestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Sites Landeflächen – kurz PIS-Landeflächen) deklariert werden.

PIS dürfen von Rettungshubschraubern nur dann angeflogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – und zwar seitens der Krankenhäuser, die für die Umsetzung der baulichen und organisatorischen Anforderungen verantwortlich sind.

Eine Nachtaufnahme der Landefläche am Grafenauer Krankenhaus. Sie zeigt deutlich die neu angebrachten Beleuchtungsanlagen mit Bodenstrahlern (Foto: Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH)

Die Landeflächen müssen – auf Empfehlung der ADAC Luftrettung – an dafür vorgegebene gesetzliche Kriterien angepasst werden. Die Frist, bis zu der die Maßnahmen umgesetzt werden sollten, war auf August 2018 festgesetzt und machte Investitionen in die Hubschrauberlandeplätze an den Standorten in Freyung und Grafenau notwendig. Am Krankenhaus Grafenau konnten pünktlich alle Anpassungen vorgenommen werden. Auch am Freyunger Krankenhaus erfüllt der Landeplatz nun, nach einer kleinen Verzögerung, alle Kriterien für eine PIS-Landefläche. Für den Standort Freyung musste ein Verzögerungsantrag bei der Luftfahrtbehörde gestellt werden, da diese bis Jahresmitte 2018 aufgrund der Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen als Baustellen-Einrichtungsfläche für den Bauabschnitt 3 benötigt wurde. Die notwendigen, durchzuführenden Maßnahmen umfassen sowohl elektrotechnische, organisatorische und bauliche Anpassungen. Damit alles „Hand und Fuß“ hat, wurde das Sachverständigenbüro IB Freytag damit beauftragt, alle notwendigen Veränderungen am Bestand zu definieren, entsprechend zu dokumentieren und die umgesetzten Maßnahmen schlussendlich zu prüfen.
Bei beiden Hubschrauberlandeplätzen ist ab sofort eine Abgrenzung der Landeflächen durch eine Zaunanlage vorgeschrieben. Die Beleuchtungsanlagen wurden angepasst und mit einem sog. Anflugfeuer (weißes Blitzlicht am höchsten Punkt des Gebäudes), Windrichtungsanzeiger, roten Hinweisleuchten und Bodenstrahlern zur Ausleuchtung der Landeflächen ausgestattet. Des Weiteren wurden alle höheren Sträucher und Bäume im Bereich der Anflugzone entfernt und eine Markierung der Landeflächen nach den Vorgaben der ADAC-Luftrettung aufgebracht. Aus Sicherheitsgründen musste auch eine Überprüfung der Statik mit entsprechend schriftlichem Nachweis über die Tragfähigkeit erfolgen. Die statischen Voraussetzungen dafür sind an beiden Standorten gegeben. Am Krankenhaus Freyung wurde jedoch aufgrund der schlechten Oberflächenbeschaffenheit und der geringen Entwässerungsmöglichkeiten die Landefläche noch neu asphaltiert. Insgesamt wurde durch die Kliniken Am Goldenen Steig ein Betrag von ca. 200.000 € in die beiden Landeflächen investiert.

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