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Dienstag, April 23, 2024

Genesene brauchen nur eine Impfung für vollständigen Impfschutz

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Infektion muss durch Antikörper oder PCR-Test nachgewiesen werden

FRG. Das Landratsamt Freyung-Grafenau weist in einer Pressemitteilung noch einmal darauf hin: Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, benötigt nur eine Impfung, um den vollständigen Impfschutz zu erhalten.

Die Infektion kann entweder durch einen positiven PCR-Test oder einen entsprechenden Antikörper-Nachweis nachgewiesen werden. Der PCR-Test darf in diesem Szenario maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen.

Relativ neu ist, dass auch der Nachweis spezifischer Antikörper gegen SARS-CoV-2 durch einen Antikörper-Test als Nachweis einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion anerkannt ist. Die bestehende Immunität nach durchgemachter Infektion wird durch die Impfung aufgefrischt. Impftermine können etwa bei der Hausärztin, beim Hausarzt vereinbart werden – oder über https://impfzentren.bayern/.

Wer sich grundsätzlich über die Corona-Schutzimpfung informieren will, findet ausführliche Informationen unter dem folgenden Link: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/.

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2 Kommentare

  1. Wohne in Niedersachsen,
    Habe die Coronainfektion im März 2020ohne PCR Test durchgemacht.Vom Arzt bescheinigt. Im April 2021 habe ich mich ein Mal impfen lassen.Bekomme aber keinen Impfstatus.Antikörper im Juli Wert mehr als 100.

  2. Die gfv sagt nichts darüber aus, ob eine Impfung bei genesene durchgeführt werden muss, im Gegenteil, sie teilt der stiko mit, ob und wann überhaupt eine Impfung bei Genesenen durchzuführen ist.
    Die Studien zeigen das genesene 1 jahr, eher viel länger imunisiert sind. Die angelegten Gedächtniszellen ein Leben lang schützen.

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