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Donnerstag, April 25, 2024

Finanzhilfe für die Hochwassergeschädigten in Freyung-Grafenau

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Noch während der Katastrophenfall mit mehreren 100 Einsatzkräften abgearbeitet wurde, hatte Landrat Sebastian Gruber Kontakt zur Staatsregierung nach München aufgenommen. Sein Ziel war es, den betroffenen Bürgern in der betroffenen Region, möglichst schnell eine wirksame finanzielle Hilfe durch den Freistaat Bayern zu verschaffen.

Nunmehr wurde dem Landrat mitgeteilt, dass das Kabinett in München seinen Vorstoß positiv beschieden hat.
„Mein Dank gilt dem Ministerpräsidenten, der Bayerischen Staatsregierung, allen voran Staatsminister Brunner für die Unterstützung unseres Anliegens. Es freut mich, dass der Freistaat Bayern zu den Hochwassergeschädigten im Landkreis steht,“ so Landrat Sebastian Gruber.

Seine Verwaltung hat der Landrat umgehend angewiesen, die Voraussetzungen für eine zügige Auszahlung an die Hochwassergeschädigten zu schaffen.
Bereits ab Mittwoch 29.06.2016 können die Betroffenen Sofortgeld und Soforthilfe im Landratsamt Freyung-Grafenau erhalten.
Die Auszahlung beginnt am Mittwoch ab 10:30 Uhr und am Donnerstag ab 08:00 Uhr und geht jeweils bis 17:00 Uhr im Dienstgebäude Wolfstein im Raum EG 8. Möglich ist auch die Auszahlung per Überweisung. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit können die lokalen Banken allerdings nur begrenzte Barmittel für Mittwoch zur Verfügung stellen. Der Schwerpunkt der Barauszahlungen wird daher zwangsläufig erst der Donnerstag sein können.

Die Auszahlung erfolgt an Hochwassergeschädigte aus den betroffenen Gemeinden des Landkreises. Das Sofortgeld beträgt EUR 1.500 für Private und EUR 5.000 für Unternehmen und Landwirte. Ggf. kommt hierzu eine Soforthilfe von EUR 5.000 für Haushalt/Hausrat und EUR 10.000 für die Beseitigung von Ölschäden an Gebäuden. Mit diesen ersten schnellen Zuschüssen soll die akute Notlage gelindert werden.

Für den Landkreis Freyung-Grafenau wird es vier Hilfsprogramme zur Behebung der Hochwasserschäden geben, und zwar für Unternehmen, Angehörige freier Berufe und wirtschaftsnahe Infrastruktur, für die Land- und Forstwirtschaft, Privathaushalte und zur Widerherstellung der kommunalen Infrastruktur.
Ansprechpartner für die Unternehmer und Angehörigen der freien Berufe ist das Sachgebiet Wirtschaftsförderung unter der Leitung von Herrn Ralph Heinrich, für die Land- und Forstwirtschaft sowie für private Haushalte das Sachgebiet 20 unter der Leitung von Herrn Karl Matschiner.
Weiterhin eingerichtet bleibt das Bürgertelefon des Landkreises unter der Tel. 08551 / 57 – 470. Es ist zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr erreichbar.
Alle Informationen und Antragsunterlagen können auch im Internet über den Schnelleinstieg auf der Webseite des Landkreises www.freyung-grafenau.de gefunden, eingesehen und heruntergeladen werden.

Darüber hinaus können auch alle Geschädigten, die in betroffenen Hochwassergebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind, bei drohenden Existenzgefährdungen Zuschüsse aus dem Härtefond der Bayerischen Staatsregierung beantragen.

Das Landratsamt Freyung-Grafenau ist bemüht, alle Hochwasseropfer schnellstmöglich zu bedienen. Dennoch werden Wartezeiten oder außerhalb der Soforthilfen auch eine gewisse Verfahrensdauer unvermeidbar sein. Dafür bitten die Verantwortlichen um Verständnis.

„Entscheidend war, dass wir es geschafft haben, dass die Betroffenen im Landkreis in die Kulisse der Hochwasserhilfe aufgenommen wurden. Dadurch können wir eine finanzielle Überforderung von Privaten, Unternehmen und Kommunen verhindern,“ stellt Landrat Sebastian Gruber abschließend fest.

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