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Donnerstag, März 28, 2024

Fast 2,5 Mio. Euro fließen in den Landkreis Freyung-Grafenau

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Verteilung der Mittel der Kommunalen Hochbaumaßnahmen 2020 bekannt gegeben 

München/Freyung. Der Freistaat zeigt sich auch in der Corona-Krise weiterhin als starker und verlässlicher Partner der Kommunen. „Gerade mit Blick auf den Ausbau unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen werden wir in Bayern nicht sparen“, so die beiden Landtagsabgeordneten Max Gibis und Dr. Gerhard Waschler zur Verteilung der Mittel für die kommunalen Hochbaumaßnahmen im Jahr 2020. Die Bayerische Staatsregierung fördert in diesem Jahr insgesamt 18 kommunale Hochbaumaßnahmen im Landkreis Freyung-Grafenau mit 2,43 Millionen Euro. 

„Mit Blick auf den ungebrochen hohen Investitionsbedarf der Kommunen, insbesondere bei Schulen, schulischen Sportanlagen und Kinderbetreuungseinrichtungen, konnten wir die Zuweisungen für kommunale Hochbaumaßnahmen für das Jahr 2020 erneut um 50 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 600 Mio. Euro erhöhen“, so Gibis. „Für die Kommunen ist diese Förderung des Freistaats ein wichtiger Baustein für eine ausgewogene Infrastruktur. Egal ob Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen von Krippen, Kindergärten, Horten und Schulen – ohne diese zusätzlichen Mittel wären viele wichtige Projekte vor Ort nicht umsetzbar“, betonte Dr. Gerhard Waschler die Wichtigkeit der Förderung. „Mit den Haushaltsmitteln für den kommunalen Hochbau im Jahr 2020 können die Kommunen zusätzliche Betreuungsplätze anbieten. Mit dem Zuschuss wird Bayern damit seiner Verantwortung gerecht, eine ausgewogene Infrastruktur in allen Landesteilen Bayerns zu schaffen und zu erhalten“, so Max Gibis. 

Generell unterstützt der Freistaat seine Kommunen mit erheblichen finanziellen Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich. Im Jahr 2020 weist der kommunale Finanzausgleich mit 10,3 Mrd. Euro erneut ein Rekordvolumen auf. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Insgesamt zeigt sich der bayerische Staatshaushalt sehr kommunalfreundlich, so ist jeder vierte Euro für Gemeinden oder Bezirke vorgesehen.

Grundlage für die kommunale Hochbauförderung ist Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes. Sie soll gewährleisten, dass in allen Regionen Bayerns in etwa die gleiche kommunale Infrastruktur angeboten werden kann – insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Die Regierung von Niederbayern wird nach Abschluss der fachlichen Prüfungsverfahren für das Kalenderjahr 2020 die Bewilligungsbescheide für die in anliegender Liste genannten Maßnahmen erteilen.

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