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Freitag, April 19, 2024

7-Tage-Inzidenz fünf Tage unter 50

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Neue Corona-Regelungen für den Landkreis FRG ab Mittwoch (02.06.21)

FRG. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Freyung-Grafenau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, kann der Landkreis dies heute amtlich bekanntmachen, mit der Folge, dass ab Mittwoch, 2. Juni 2021 weitere Corona-bedingte Regelungen im Landkreis FRG außer Kraft treten.

Insbesondere gelten ab Mittwoch, 2. Juni folgende neue Regelungen:

Kindertagesstätten
Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn ein für die Schule grundsätzlich erforderliches negatives Testergebnis vorgelegt werden kann.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften mist mit der Maßgabe „ein Kunde pro 10 bzw. 20 m2 abhängig von der Verkaufsfläche“ erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Sportausübung
Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist in Form von kontaktfreiem Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren erlaubt. Ein negativer Testnachweis der Anleitungsperson ist nicht erforderlich.

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

Für weitere Lockerungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, kulturelle Veranstaltungen, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, für die Sportausübung und für Gästeführungen etc. muss das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Einvernehmen erteilen. Dieses wurde seitens des Landkreises Freyung-Grafenau bereits beantragt. Sobald es vorliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.

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