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Donnerstag, April 25, 2024

100% Kompensation von Corona-bedingten Gewerbesteuerausfällen

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7,61 Mio. Euro fließen außerordentlich in den Landkreis Freyung-Grafenau

Freyung. Der Freistaat Bayern steht in der Corona-Krise weiterhin eng an der Seite seiner Kommunen und gleicht die Corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden zu 100% pauschal aus. Dazu steht ein spezielles Konjunkturpakets des Bundes, das mit Mittel des Freistaats auf über 4 Mrd. Euro verdoppelt wurde zur Verfügung. Zentrale Maßnahme dabei ist eine pauschale Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen, bei der 2,398 Mrd. Euro an die bayerischen Kommunen fließen. Der Anteil des Freistaats beträgt dabei 1,346 Mrd. Euro. „Erfreulicherweise fließen durch diese Kompensationsleistung für Corona-bedingte Gewerbesteuerausfälle 7,61 Mio. Euro an außerordentlichen Finanzmitteln in den Landkreis Freyung-Grafenau“, reagierten der Bundestagsabgeordnete Thomas Erndl sowie die beiden Landtagsabgeordneten Max Gibis und Dr. Gerhard Waschler erfreut auf die Nachricht.

„Die ermittelten Gewerbesteuerausfälle fallen mit 2,18 Mrd. Euro geringer aus als erwartet. Trotzdem reicht der Freistaat die zugesagten fast 2,4 Mrd. Euro vollständig an seine Kommunen weiter“, so MdL Max Gibis. „Die verbleibenden 220 Mio. Euro werden als Nachschlag zu den Schlüsselzuweisungen 2020 entsprechend des Berechnungsschlüssels an die Städte und Gemeinden verteilt.“ Für die bayerischen Kommunen bedeutet dies zum Jahresende noch einmal einen Aufschlag von 8,5% auf die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020. „Der Nachschlag, der ebenfalls der Kompensation von Steuerausfälle dient, wird bereits am 15. Dezember überwiesen, so dass die Kommunen zeitnah die Finanzmittel zur Verfügung haben. Der Freistaat sorgt damit für Stabilität bei den Kommunalfinanzen und erhält die Investitionskraft unserer Kommunen“, so MdL Max Gibis und Dr. Gerhard Waschler, die sich auch bei ihrem Bundestagskollegen Thomas Erndl für die Unterstützung der Kommunen durch Bundesmittel bedankten.

Da die pauschalen Ausgleichszahlungen, gemäß Abstimmung zwischen Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbänden, in die Berechnung der Steuerkraft einbezogen werden, profitieren finanzschwächere Gemeinden von hohen Schlüsselzuweisungen. Auch bei der Berechnung der Kreis- oder Bezirksumlage werden die Zuweisungen berücksichtigt. Zur Berechnung des Ausgleichs wurde für jede Gemeinde das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2020 mit dem durchschnittlichen Aufkommen der Jahre 2017 bis 2019 verglichen und aus Gleichbehandlungsgründen um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt.

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