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Donnerstag, März 28, 2024

Elektronische Patientenakte ist da

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Auch der VerbraucherService Bayern rät genau abzuwägen

Am 1. Januar 2021 startete offiziell die elektronische Patientenakte (ePA). Die Versicherten haben damit die Möglichkeit, über eine App ihrer Krankenkasse den Zugang zu ihrer ePA zu erhalten. Die Vernetzung der Leistungserbringer erfolgt schrittweise.

Für Arztpraxen beginnt es ab dem zweiten Quartal 2021 und ist ab der Jahresmitte verpflichtend. Ab 2022 sollen auch Krankenhäuser integriert sein. Doch; ein kritischer empfiehlt auch der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Arztbefunde, Medikationspläne, Röntgenbilder und Blutwerte, all das kann in der Elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Ab 2022 darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahnbonusheft und das Untersuchungsheft für Kinder.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, es gilt das sogenannte Opt-in-Verfahren.

Eva Traupe, Juristin beim VSB

Allerdings ist es auch so, dass im ersten Jahr Ärzten nur komplette oder gar keine Einsicht in die gespeicherten Daten gewährt werden. Am Datenschutz generell und an der mangelhaften IT-Sicherheit in den Arztpraxen wird noch Kritik geübt.

Eva Traupe rät weiter: „Bleiben Sie grundsätzlich kritisch. Die elektronische Patientenakte ist nicht per se gut oder schlecht. Medizinischer Nutzen, Datenschutz und IT-Sicherheit müssen zu einem bestmöglichen Ausgleich gebracht werden. Überlegen Sie sich dies bei jedem Aspekt der elektronischen Patientenakte und entscheiden demgemäß, ob und wie weitgehend Sie diese nutzen möchten.“

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