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Freitag, April 19, 2024

Vereinspauschale rechtzeitig beantragen

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Lkr Deggendorf: Antragsfrist bis Ende Februar 2021

Lkr. Deggendorf. Auch der Landkreis Deggendorf wendet sich an die örtlichen Vereine und bittet darum, die Antragsfrist für die Vereinspauschale 2021 zu beachten. Denn diese Frist läuft am Montag, 1. März ab.

Später abgegebene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wie die Beratungsstelle für Vereine am Landratsamt mitteilt, seien aktuell lediglich 30 Prozent der üblichen Anträge eingegangen.

Antragsberechtigt sind Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes (BVS Bayern) oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind. Sport- und Schützenvereine, die im letzten Jahr die Vereinspauschale erhalten haben, wurden seitens der Vereinsberatungsstelle und somit als Service die Antragsunterlagen bereits zugestellt.

Vereine, die noch Antragsformulare oder Informationen benötigen, finden diese auf der Homepage www.landkreis-deggendorf.de.

Für Auskünfte steht die Beratungsstelle für Vereine gerne zur Verfügung; Ansprechpartner ist Markus Janich (Telefon: 0991 3100 252, janichm@lra-deg.bayern.de.

Hinweis
Entgegen der häufigen Praxis wird in diesem Pandemie-Jahr gebeten, die Anträge nicht persönlich abzugeben, sondern mit den vollständigen Unterlagen per Post zu senden bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes Deggendorf zu stecken.

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