4.1 C
Hutthurm
Mittwoch, April 17, 2024

Stadt Deggendorf: Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden verschickt

Lesestoff

Deggendorf. Zirka 24.350 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Deggendorf erhalten bis spätestens 5. September 2021 die Wahlbenachrichtigungen mit der Information, in welchem Lokal sie wählen können.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte im Wahlamt nachfragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf vorliegt, denn dies ist Voraussetzung für das Wahlrecht.

Jede/r Wahlberechtigte kann in dem zugewiesenen Wahllokal mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief, mit einem Personalausweis oder einem Reisepass wählen; Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält für barrierefreie Wahllokale den Aufdruck des Rollstuhlfahrersymbols.

Alternativ zur Stimmabgabe in einem Wahllokal haben Wähler:innen auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können einfach und bequem über das Internet unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/deggendorf beantragt werden. Hierbei sollte der Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden.

Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch über das Smartphone durch einscannen des QR-Codes angefordert werden. Eine zusätzliche Antragstellung per Post oder Fax ist hier nicht mehr notwendig.

Die Antragstellung kann auch per Email an buergeramt@deggendorf.de unter Nennung von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) erfolgen, nicht aber telefonisch oder per SMS.

Die Wahlberechtigten haben zudem die Möglichkeit, mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist hierzu vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Deggendorf, Wahlamt, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf zu senden. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen kann auch außerhalb der Dienstzeiten in den Briefkasten der Stadt Deggendorf (Neues Rathaus, Franz-Josef-Strauß-Str. 3) eingeworfen werden.

Die Wahlberechtigten können die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich im Neuen Rathaus, Wahlamt abholen. Die Briefwahlunterlagen dürfen an Dritte ausgehändigt werden, wenn die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, einschließlich der Vollmacht, ausgefüllt und unterschrieben ist. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 24. September 2021 (18.00 Uhr) im Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden.

Bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Erteilung des Wahlscheins noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) möglich.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge