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Freitag, März 29, 2024

Neue Bodenrichtwerte veröffentlicht

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Deggendorf. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Deggendorf, ansässig beim Landratsamt Deggendorf, hat auf Grundlage der bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung für das gesamte Kreisgebiet die neuen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 31. Dezember 2020 ermittelt und beschlossen.

Bodenrichtwerte sind von grundsätzlicher Bedeutung, sowohl für Bewertungssachverständige und alle Stellen und Institutionen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, die auf Kenntnisse über den örtlichen Grundstücksmarkt angewiesen sind, als auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Grundstücke erwerben oder veräußern wollen.

Gemäß Bodenrichtwert-Richtlinie ist der Bodenrichtwert definiert als durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.

Die neuen Bodenrichtwerte können ab sofort unabhängig von Behördenöffnungszeiten über das Bodenrichtwertinformationssystem-Bayern (BORIS-Bayern) unter dem Link www.boris-bayern.de direkt abgefragt werden (Kosten: 20 Euro je Bodenrichtwert).

Auf schriftlichen Antrag erstellt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ebenfalls Bodenrichtwertauskünfte (30 Euro je Bodenrichtwert). Schriftliche Anträge sind per Mail an gutachter-ausschuss@lra-deg.bayern.de oder mittels Brief an das Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18 zu senden.

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