Deggendorf. Im Zeitraum vom 7. März bis 9. Mai 2021 erstreckte sich täglich von 11.00 bis 21.00 Uhr die Maskenpflicht im Innenstadtbereich. Diese Regelung wurde durch das Landratsamt Deggendorf zum 10. Mai 2021 aufgehoben.
Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme der Maskenpflicht weiterhin für Passanten und Besucher im Innenstadtbereich gilt, wenn diese sich im Bereich vor Marktständen und „togo“-Gastronomiebetrieben befinden, um hier das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.