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Donnerstag, April 25, 2024

Informationen zur anstehenden Zweitimpfung mit AstraZeneca

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Der Landkreis Deggendorf informiert

Deggendorf. Aufgrund vom Paul-Ehrlich-Institut berichteter Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca hat die Ständige Impfkommission (STIKO) einen überarbeiteten Entwurf für ihre COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt.

Darin empfiehlt die Kommission, die COVID-19 Vaccine AstraZeneca für Personen im Alter >60 Jahren zu verwenden. Ihr Einsatz unterhalb dieser Altersgruppe bleibt indes nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse und Entscheidung der impfwilligen Person nach sorgfältiger Aufklärung möglich.

Hinsichtlich der zweiten Impfstoffdosis für jüngere Personen, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, gibt es noch keine wissenschaftliche Evidenz zur Sicherheit und Wirksamkeit einer heterologen Impfserie. Bis entsprechende Daten vorliegen, empfiehlt die STIKO bei Personen im Alter <60 Jahren, anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu verabreichen. Dabei kann die Zweitimpfung im ursprünglichen terminierten Abstand von 9-12 Wochen stattfinden.

Für Personen, welche ihre Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, bedeutet dies folgendes:

  • Die vereinbarten Termine zur Zweitimpfung bleiben grundsätzlich bestehen (zwischen 9-12 Wochen)
  • Personen ab 60 Jahren erhalten für ihre Zweitimpfung wieder AstraZeneca. Eine Zweitimpfung mit einem alternativen mRNA-Impfstoff ist nicht möglich
  • Personen unter 60 Jahren erhalten für ihre Zweitimpfung grundsätzlich einen mRNA-Impfstoff (derzeit Biontech oder Moderna). Eine Zweitimpfung mit AstraZeneca ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn dies durch den Impfarzt anhand der hierfür notwendigen besonderen Aufklärungs- und Risikoeinschätzungspflichten zugelassen werden kann und entsprechend auf dem Aufklärungsformular dokumentiert wird.
    Zudem verfügt das Impfzentrum Deggendorf nur über einen begrenzten Bestand an AstraZeneca, welcher für die Zweitimpfung als Puffer zurückgehalten wurde.
    Sollte eine gewünschte Zweitimpfung mit AstraZeneca nicht möglich sein, so wird gebeten, dass man sich mit dem Hausarzt in Verbindung setzt.
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