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Samstag, April 20, 2024

Deggendorf hat eine ‚Knödelsatzung‘

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Markensatzung zur Kollektivmarke „Deggendorfer Knödel“ verabschiedet

Deggendorf. Deggendorf ist Knödelstadt. In den vergangenen Jahren wurde im städtischen Marketing verstärkt auf die Bewerbung dieses Alleinstellungsmerkmals gesetzt, welches die Stadt Deggendorf vor allem durch die Sage der Knödelwerferin innehat. Um eine einheitliche und zielführende Werbestrategie zu gewährleisten, wurde nun eine Rechtsgrundlage für die weitere werbewirksame Verwendung des „Deggendorfer Knödel“ geschaffen. Zusammen mit der Rechtskanzlei IP Architects haben der Fachbereich Tourismus und das Rechtsamt der Stadt eine Markensatzung erarbeitet, welche vom Stadtrat am 22. März 2021 offiziell verabschiedet wurde.

Die Stadt Deggendorf ist Inhaberin der angemeldeten Kollektivmarke „Deggendorfer Knödel“, welche es möglich machen soll, dass (nur) lokale Unternehmer und Institutionen mit diesem Markenzeichen werben. Gewünscht ist die Verbreitung der Marke durch kreative Ideen der örtlichen Gastronomen und Unternehmer. Vom kulinarischen Highlight bis zur Veranstaltung ist alles möglich. Vor Verwendung muss diese bei der Stadt Deggendorf angemeldet werden, damit eine einheitliche Markenstrategie sichergestellt ist. Der Interessent darf daraufhin als offizieller Partner der Marke „Deggendorfer Knödel“ mit seinem Qualitätssiegel werben. Bereits bestehende Angebote müssen nicht nachträglich angemeldet werden. Wer das Qualitätssiegel nutzen möchte, kann dies allerdings nur mit Anmeldung.

Ziel der Kollektivmarke ist eine einheitliche Markenverwendung, die Stärkung der regionalen Wirtschaft sowie die Sicherung des Alleinstellungsmerkmals der Stadt Deggendorf als „Knödelstadt“. „Wie freuen uns, dass mit der Markensatzung eine Grundlage für die gemeinsame Bewerbung unseres Alleinstellungsmerkmals mit dieser schönen Geschichte geschaffen wurde“, sagt Kristina Riedl von der Tourist Info.

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