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Freitag, April 26, 2024

Aufstallungsgebot für Geflügel im Landkreis Deggendorf

Lesestoff

In der Nähe von Fließgewässern und großen Stillwasserflächen (Geflügelpest-Risikogebiete)

Landkreis Deggendorf. Die Geflügelpest breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Europaweit sind alle EU-Mitgliedstaaten betroffen. Das gegenwärtige Geflügelpestgeschehen in Bayern und Deutschland ist weiterhin hochdynmaisch. In Bayern sind über die Landesfläche verteilt – bislang – 23 Fälle von HPAI bei Wildvögeln sowie drei Fälle bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz teilte mit, dass insbesondere für Geflügelhaltungen in Risikogebieten ein besonders hohes Risiko für den Eintrag von Geflügelpest über Wasservögel besteht. Da das Virus bereits in der hiesigen Wildvogelpopulation vorhandne ist und derzeit neue Seuchenfälle über ganz Bayern verteilt festgestellt werden, wird von der Weiterverbreitung innerhalb der heimischen Population ausgegangen. Die Fundorte der als positiv getesteten Wildvögel lagen fast alle in der nächsten Nähe zu Gewässern (große Stillwasserflächen und Fließgewässer). Somit liegt für die angrenzenden Geflügelhaltungen eine besonders große Gefahr der Einschleppung in Nutzttiergeflügelhaltungen vor.

Um den Einbruch in Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern, ist nach der Risikoanalyse durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel, die Aufstallung des Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) notwendig. Die Verpflichtung zur Aufstallung gilt ab sofort. Auf die notwendigen Dokumentationspflichten für die betroffenen Tierhalter wird seitens des Veterinäramtes hingewiesen.

Weitere Informationen (Dokumentationspflichten in betroffenen Gebieten, Aufstallungsgebot von betroffenen Gebieten) können über diesen Link (PDF) abgerufen werden.

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