Im Ländervergleich: Bayerns Mindestsicherungsquote weiter am niedrigsten
Fürth / Schweinfurt. Am Jahresende 2020 erhielten in Bayern insgesamt 588 272 Menschen Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger um rund 20 000 Personen bzw. 3,4 Prozent gestiegen (2019: 568 749).
Die Mindestsicherungsquote – der Anteil der Menschen, die Mindestsicherungsleistungen erhalten an der Gesamtbevölkerung Bayerns – lag damit bei 4,5 Prozent. Im Vorjahr war der Wert mit 4,3 Prozent etwas niedriger.
Im Ländervergleich wies Bayern weiterhin die niedrigste Quote auf – deutschlandweit lag die Quote bei 8,3 Prozent. Mit 4,6 Prozent lag die Mindestsicherungsquote der bayerischen Männer etwas über der Quote der Frauen mit 4,4 Prozent.
Mindestsicherungsleistungen – dazu zählen…
Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):
– Arbeitslosengeld II (282 173 erwerbsfähige Leistungsberechtigte)
– Sozialgeld (111 314 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte)
Im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII)1:
– laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (12 375 Leistungsberechtigte)
– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (insgesamt 126 855 Personen, davon erhielten 55 070 Grundsicherung bei Erwerbsminderung und 71 785 Grundsicherung im Alter)
sowie Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (55 555 Empfängerinnen und Empfänger).
Rund zwei Drittel (66,9 Prozent) der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen erhielten Grundsicherung für Arbeitsuchende. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhielten rund 21,6 Prozent. Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz machten rund 9,4 Prozent aus, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen rund 2,1 Prozent.
1 Methodischer Hinweis: Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und von Asylbewerberleistungen unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Das heißt, alle Werte einer Tabelle werden auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgegrundet.