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Freitag, Januar 17, 2025

Wahl des ersten Bürgermeisters oder der ersten Bürgermeisterin in der Gemeinde Thyrnau

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Festsetzung des Termins für die Neuwahl

Lkr. Passau. Die Amtszeit des amtierenden ersten Bürgermeisters der Gemeinde Thyrnau endet mit Ablauf des 31.03.2025. Nach den kommunalrechtlichen Vorgaben ist deshalb durch die Rechtsaufsichtsbehörde ein Wahltermin zu bestimmen, der innerhalb der letzten drei Monate der Amtszeit des ersten Bürgermeisters liegen soll.

Das Landratsamt Passau hat den Termin für die Neuwahl des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Thyrnau auf Sonntag, 16. März 2025 und für eine mögliche Stichwahl auf Sonntag, 30. März 2025 festgesetzt. Wahlvorschläge können damit bis spätestens Donnerstag, 23. Januar 2025, 18:00 Uhr (52. Tag vor der Wahl) bei der Wahlleitung eingereicht werden. Über Details hierzu informiert die Gemeinde Thyrnau gesondert in eigener Zuständigkeit.

Die Amtszeit des neu zu wählenden ersten Bürgermeisters oder der neu zu wählenden Bürgermeisterin beträgt sechs Jahre. Eine Harmonisierung (Verlängerung oder Verkürzung der Amtszeit) mit der Wahlzeit des Gemeinderates tritt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht ein.

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