2,15 Prozent der Stimmberechtigten tragen sich in Liste ein | Endgültiges Ergebnis wird in öffentlicher Sitzung am 18. November festgestellt
Wie der Landeswahlleiter des Freistaats Bayern Dr. Thomas Gößl mittels einer Pressemitteilung heute (28.10.) bekannt gibt, unterstützen laut vorläufigem Ergebnis 204.135 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags.
Das entspricht 2,15 Prozent der eintragungsberechtigten Personen Bayerns. Die für die Herbeiführung eines Volksentscheids über die Abberufung des Landtags erforderliche Zahl an Anträgen von einer Million Stimmberechtigten ist verfehlt.
Fürth. Aufgrund Antrags vom 24. Juni 2021 wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration am 27. Juli 2021 in Volksbegehren zur Herbeiführung eines Volksentscheids über die Abberufung des Landtags zugelassen. In der Zeit vom 14. Oktober 2021 bis zum Ende der Eintragungsfrist am 27. Oktober haben 204.135 der insgesamt 9.480.105 eintragungsberechtigten Personen den Antrag unterzeichnet.
Die vorläufigen Ergebnisse sämtlicher kreisfreien Städte und Landkreise können im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/volksbegehren.pdf eingesehen werden.
Nach Prüfung der Eintragungslisten stellt der Landeswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 18. November 2021 um 11.00 Uhr das endgültige Ergebnis fest.