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Freitag, April 19, 2024

Verbrennen von Gartenabfällen nur noch im Außenbereich zulässig

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Städtische Verordnung greift nicht mehr

Die Bayerische Staatsregierung hat Ende 2016 die Bayerische Luftreinhalteverordnung erlassen.
Diese Verordnung ist am 01.01.2017 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wurde die Pflanzenabfallverordnung (PflAbfV) geändert. Die durch eine städtische Verordnung aus dem Jahr 2002 geschaffene Möglichkeit, dass Gartenabfälle in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen im Zeitraum vom 01.04. bis 30.04. und vom 15.10. bis 15.12. eines Jahres auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden dürfen, entfällt somit.

Dies bedeutet, dass künftig pflanzliche Gartenabfälle aufgrund der neuen staatlichen Regelung nur mehr außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Außenbereich) und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden dürfen.

Pflanzliche Gartenabfälle können bei den Recyclinghöfen Auerbach, Grubweg, Haibach, Rittsteig und auf der Grüngutannahmestelle in Hellersberg abgegeben werden bzw. auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, zur Verrottung gebracht werden.

Für weitere Auskünfte steht das Umweltamt der Stadt Passau, Frau Renate Schreiner (Telefon 0851 396 480) zur Verfügung.

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