Landratsamt Passau arbeitet an entsprechender Verfügung – Nur Haushalte mit Gasheizung betroffen
Landkreis Passau. Vor dem Hintergrund der Gas-Mangellage, wie sie jetzt von der Bundesregierung offiziell festgestellt wurde, will das Landratsamt Passau allen Haushalten, die mit Gas heizen, die Möglichkeit eröffnen, bereits stillgelegte Holzöfen befristet wieder zu betreiben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird derzeit erstellt und ist voraussichtlich Mitte kommender Woche wirksam.
Dann können bestimmte Holzöfen, die aufgrund ihres Alters und erhöhter Abgaswerte außer Betrieb genommen werden mussten und noch nicht abgebaut sind, wieder in Betrieb genommen werden. Dies wird aber nur möglich sein, wenn dadurch eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden kann. Das Landratsamt Passau weist außerdem darauf hin, dass in jedem Fall der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister vorab über die Wiederinbetriebnahme zu informieren ist. Die vorübergehende Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich nicht für den Ersatz von Öl-Heizungen. Sobald die genauen Modalitäten und die Geltungsdauer der Ausnahmeregelung feststehen, wird das Landratsamt dazu informieren.