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Dienstag, April 23, 2024

Um Gas zu ersetzen: Ausnahmeregelung für alte Holzheizungen tritt ab 1. September in Kraft

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Landratsamt Passau erlässt entsprechende Verfügung – Nur Haushalte mit Gasheizung betroffen

Passau. Wie bereits angekündigt, wird das Landratsamt Passau ab 1. September 2022 allen Haushalten, die mit Gas heizen, die Möglichkeit eröffnen, bereits stillgelegte Holzöfen befristet wieder zu betreiben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Landrat Raimund Kneidinger jetzt erlassen. Ab 1. September können demnach bestimmte Holzöfen, die aufgrund ihres Alters und erhöhter Abgaswerte außer Betrieb genommen werden mussten und noch nicht abgebaut sind, wieder in Betrieb genommen werden. Dies wird aber nur möglich sein, wenn dadurch eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden kann.

Mit dem Betrieb der Holzfeuerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn der Betreiber diese Bedingungen erfüllt:

  • Vorlage des  ordnungsgemäß unterschriebenen Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe“ oder des Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe“
  • Vorlage des Formulars „Anzeige im Rahmen der Wiederinbetriebnahme einer Holzfeuerungsanlage“.

Die Formulare (download über www.landkreis-passau.de)  sind an das Landratsamt Passau, Sachgebiet Umweltschutz, Domplatz 11, 94032 Passau oder an die umweltschutzbehoerde@landkreis-passau.de zu senden. Vor Betriebsaufnahme hat der Betreiber den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu unterrichten.

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 31. August.2023 außer Kraft.

Hinweis: Die vorübergehende Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich nicht für den Ersatz von Öl-Heizungen.

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