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Donnerstag, April 18, 2024

Stadtverwaltung: 3G und verpflichtende Terminvereinbarung

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Ab Montag, 22. November 2021

Passau. In den letzten Wochen hat sich die Corona-Situation verschärft. Die Zahl der Neuinfektionen ist massiv angestiegen, die Krankenhausampel steht auf Rot. Die Krankenhausbelegung und Auslastung der Intensivbetten ist kritisch.

Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs, gilt deshalb ab Montag, 22. November 2021 folgendes:

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online, per Email oder telefonisch) erreichbar. Die Kontaktdaten stehen unter https://www.passau.de/Rathaus-Politik/Behoerdenwegweiser.aspx zur Verfügung. Allgemein ist die Stadtverwaltung unter der Vermittlung (Telefon 0851 396 0) oder poststelle@passau.de zu erreichen.

Die Ausgabe der Impfkarten im Bürgerbüro in der Vornholzstraße ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Darüber hinaus besteht für alle Besucherinnen und Besucher ab Montag, 22. November beim Zutritt zu allen Gebäuden der Stadtverwaltung die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. das negative Ergebnis eines PCR-Tests (duchgeführt vor max. 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor max. 24 Stunden) wird beim Zugang kontrolliert.

Innerhalb der Gebäude gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, Anliegen vordergründig per Telefon, Email, auf dem Postweg oder – wenn möglich – durch Nutzung des Online-Services (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/passau) zu klären bzw. abzuwickeln. Schriftstücke an die Stadt Passau sollen möglichst auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkästen zugestellt werden.

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