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Stadt Passau: Versammlungen im Klostergarten am Sonntag (28.03.21)

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Passau. Für den kommenden Sonntag, 28. März 2021 wurden beim Ordnungsamt der Stadt Passau drei Versammlungen für den Bereich ‚Klostergarten‘ angemeldet. Die ersten werden ab 13.30 Uhr beginnen. Von den Verantwortlichen wurde angekündigt, dass alle drei Versammlungen bis 18.00 Uhr andauern werden.

Bei allen drei Versammlungen ist mit einer größeren Teilnehmerzahl zu rechnen – deshalb kann es an diesem Tag für Passanten in diesem Bereich zu Einschränkungen kommen. Das städtische Ordnungsamt hat mit der zuständigen Polizeidienststelle im engen Kontakt die Sicherheits- und Hygienekonzepte geprüft und die Rahmenbedingungen koordiniert. Die Polizei begleitet die Durchführung der Veranstaltungen entsprechend.

Es sind auch mit Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr zu rechnen. So müssen für den Zeitraum von 13.00 bis 18.00 Uhr die Straßen ‚Kleiner Exerzierplatz‘ (Ringstraße) und die Augustinergasse komplett für den Straßenverkehr gesperrt werden. Im gesamten Innenstadtbereich rund um den Klostergarten ist in diesem Zeitraum mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Eine großräumige Umfahrung wird empfohlen. An den Hauptverkehrsrouten wird mit entsprechenden Hinweistafeln auf die Sperrungen hingewiesen.

Der Freistaat Bayern hat konkrete Voraussetzungen festgelegt, unter denen öffentliche Vesammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes auch während der derzeit herrschenden Pandemie zulässig sind. Dementsprechend hat die Stadt Passau im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt Passau per Allgemeinverfügung geregelt, welche Voraussetzungen für Versammlungen gelten, damit der Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Schutzgüter des Infektionsschutzgesetzes gewährleistet wird.

Die Höchstteilnehmerzahlen wurden von der Stadt Passau pro Veranstaltung beschränkt auf 350. Darüber hinaus gelten die Regelungen der 12. BayIfSMV, insbesondere dass zwischen allen Teilnehmer:innen ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmer:innen oder Dritten vermieden werden muss, dass grundsätzlich für alle Teilnehmer:innen Maskenpflicht besteht. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind die Versammlungsleiter zuständig. Die Polizei wird die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Auflagen überwachen.

Die Stadt Passau weist ausdrücklich darauf hin, dass Demonstrationen bei der Stadt lediglich angezeigt werden müssen und aufgrund des hohen grundrechtlichen Stellenwerts der Versammlungsfreiheit keiner Genehmigung bedürfen.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass in Zeiten einer Pandemie, die für jede Bürgerin und jeden Bürger mit sehr vielen Einschränkungen und Kontaktbegrenzungen verbunden ist, Demonstrationen stattfinden. Dankenswerter Weise gibt es in der heutigen Zeit viele verschiedene Möglichkeiten, seine Meinung kundzutun, auch ohne die Gesundheit anderer zu gefährden. Gleichwohl respektiert die Stadt Passau das Grundrecht der Versammlungsfreiheit unter Einhaltung des Infektionsschutzes.“

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