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Freitag, März 29, 2024

Stabilisierungshilfen: Erneute Unterstützung für die Kommunen

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3,785 Mio. Euro für Kommunen im Landkreis Freyung-Grafenau

Freyung. An die Kommunen im Landkreis Freyung-Grafenau fließen im Jahr 2021 für außergewöhnliche Belastungen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt 3,785 Mio. Euro. Trotz gesunkener Steuereinnahmen infolge der Corona-Pandemie, bleibt der Haushaltsansatz für die Stabilisierungshilfen auf hohem Niveau von 120 Mio. Euro.

„Der Freistaat Bayern will damit seinen Kommunen signalisieren, auch in schweren Zeiten ein starker und verlässlicher Partner unserer Kommunen, ganz besonders in Niederbayern und im Bayerischen Wald, zu sein.“

Max Gibis und Dr. Gerhard Waschler, Landtagsabgeordnete (CSU)

Der Landkreis Freyung-Grafenau profitiert somit mit 2 Mio. Euro von den diesjährigen Stabilisierungshilfen. Nach St. Oswald-Riedlhütte fließen 850.000 Euro, nach Mauth 350.000 Euro, nach Haidmühle 325.000 Euro, nach Neuschönau 250.000 Euro und Philipsreut erhält 10.000 Euro.

Die Abgeordneten Gibis und Waschler hatten sich mehrfach bei Finanzminister Albert Füracker und Innenminister Joachim Herrmann für die Anträge aus dem Bayerischen Wald eingesetzt. Insgesamt begrüßten sie die Entscheidungen des Verteilerausschusses, in dem die kommunalen Spitzenverbände sowie das Bayerische Innen- und Finanzministerium vertreten sind. „Mit den Unterstützungen für unsere Kommunen hier im ländlichen Raum, können wir auch in diesem Jahr zufrieden sein. Bereits seit vielen Jahren profitiert der Landkreis Freyung-Grafenau überproportional von diesem ausgezeichneten Förderinstrument“, so Gibis und Waschler. „Gerade in diesem Jahr ist es enorm wichtig, dass die finanzschwachen Kommunen im ländlichen Raum staatliche Unterstützung zur Bewältigung ihrer Aufgaben bekommen und sie notwendige Spielräume für Investitionen in die Zukunft haben.“

Für Gemeinden, die in eine schwierige, finanzielle Situation geraten sind, haben sich die Förderinstrumente der Bedarfszuweisungen und der Stabilisierungshilfen bewährt. „In vielen Gemeinden konnte so langfristig – auch unter Einhaltung eines strengen, eigenen Konsolidierungsprogramms – die finanzielle Handlungsfähigkeit wiederhergestellt und wieder finanzielle Gestaltungsspielräume eingeräumt werden“, so Gibis weiter. „So sollen mit den Bedarfszuweisungen unter anderem die Konsolidierung der Haushalte bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung vorangetrieben und andere Sonderbelastungen ausgeglichen werden, während die sogenannten Stabilisierungshilfen dagegen besonders strukturschwachen Kommunen neue Handlungsspielräume eröffnen sollen, indem sie bei der Schuldentilgung helfen.“

Mittlerweile wurde auch eine zusätzliche Säule geschaffen, bei der es Kommunen – unter Einhaltung bestimmter Regeln – erlaubt ist, die Stabilisierungshilfen für Investitionen zu verwenden. „Dies war ein wichtiger Schritt, weil er mehr Möglichkeiten zur Verwendung der Stabilisierungshilfen erlaubt und damit auch eine Nachhaltigkeit dieser staatlichen Sonderhilfe bei den Kommunen sichergestellt werden kann“, so Dr. Gerhard Waschler.

Seit 2012 wurden die Stabilisierungshilfen von 25 Mio. Euro schrittweise zunächst auf 150 Mio. Euro erhöht und verharren mittlerweile auf hohem Niveau von 120 Mio. Euro. Davon werden 10 Millionen Euro für einen pauschalen Ausgleich von Mindereinnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen verwendet. „Der Bayerische Wald mit seinen Kommunen ist nach wie vor einer der größen Profiteure dieser Strukturhilfe: Dafür sollten wir durchaus dankbar sein“, freuten sich Max Gibis und Dr. Gerhard Waschler abschließend über die guten Nachrichten.

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