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Freitag, April 26, 2024

Söder: Unbegrenzt, kostenfrei und sicher ‚Surfen‘ in Vilshofen

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„Ab sofort kann auch jeder Besucher des Rathauses kostenlos, rund um die Uhr, ohne Begrenzung, sicher und mit Jugendschutzfilter im Internet surfen – dank @BayernWLAN“, kündigte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder anlässlich der Freischaltung des neuen Hotspots am Rathaus in Vilshofen an. In Vilshofen steht damit im Rathaussaal, im Bürgerzentrum des Rathauses, am Stadtplatz und auf Teilen des Kirchplatzes freies WLAN mit rund 200 Mbit/s zur Verfügung.

Der Freistaat investiert rund zehn Millionen Euro, um allen Bürgern ein offenes und kostenfreies WLAN-Angebot zu ermöglichen. „Bayern soll WLAN-Land Nummer 1 in Deutschland werden. Der Freistaat geht mit seiner Initiative für kostenfreies WLAN mit gutem Beispiel voran. Mit dem @BayernWLAN erhält jede Gemeinde die Möglichkeit, Bürgern und Touristen an ihren attraktiven Plätzen die digitale Welt zu erschließen“, sagte Söder. „Digitalisierung ist kein Privileg von Städten und Ballungsräumen. Speziell für den ländlichen Raum ist freies WLAN ein echter Standortvorteil“, ergänzte Füracker.

Der Freistaat Bayern soll bis 2020 mit einem engmaschigen Netz von kostenfreien WLAN-Hotspots überzogen werden. Aktuell erfolgt eine Erprobungsphase an 100 Standorten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Auch ausgewählte Schlösser und Burgen sowie 15 Schiffe der staatlichen Seenschifffahrt erhalten einen Hotspot. Das Netz aus frei zugänglichen Hotspots wird kontinuierlich verdichtet. Alle geeigneten staatlichen Behörden und kommunalen Standorte sollen mit freiem WLAN ausgestattet werden. So entsteht ein enges Netz an 5.000 Standorten in ganz Bayern mit über 10.000 Zugangspunkten. Außerdem bietet der Freistaat den Kommunen bei deren eigenem Ausbau von freiem WLAN attraktive Rahmenbedingungen: Kommunen sollen den Rahmenvertrag des Freistaates nutzen und mit Hilfe des @BayernWLAN Zentrums Straubing eigene Hotspots einrichten.

(Mitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat v. 08.03.2016)

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