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Dienstag, Februar 18, 2025

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Stadt Passau erlässt Allgemeinverfügung zur Untersagung unerwünschter Formen des Bettelns

Passau. Die Stadt erlässt im Nachgang zur Stadtratssitzung am 10. Oktober 2022 eine Allgemeinverfügung, welche eine Unterbindung unerwünschter Formen des Bettelns und der damit verbundenen Nächtigung im öfffentlichen Raum vorsieht.

Seit einigen Jahren treten im Stadtgebiet vereinzelt und phasenweise Betteleien auf, meist in den Sommermonaten oder der Vorweihnachtszeit. Diese würden überwiegend von auswärtigen Banden organisiert, welche erwerbswirtschaftliche Absichten hätten. Zu diesen immer wieder auftretenden Vorfällen zählten unter anderem Formen des aggressiven Bettelns, das dadurch gekennzeichnet ist, dass Bettler ein unerwünschtes und aggressives Verhalten gegenüber Passanten zeigten, wenn keine Spende gewährt wird. Außerdem wären bei den Bettlern immer wieder vorgetäuschte Behinderungen und Gebrechen durch medizinische Hilfsprodukte (z.B. Rollstuhl, Gehhilfe) erkennbar. Zudem, so die Stadt Passau, zähle das aktive Betteln, bei dem Passanten direkt angesprochen werden, zu den immer wieder auftretenden Formen im Stadtgebiet.

Mit der erlassenen Allgemeinverfügung stehe der Polizei nun ein neues Instrument zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zur Verfügung, um bei Feststellung eines Verstoßes unmittelbar ein Zwangsgeld einzubezahlten.

Bisher wurde den aggressiven Bettlern durch die Polizei ein Platzverweis erteilt. Bei Missachtung erfolgte die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Auf Grundlage des Vorwurfs einer unerlaubten Sondernutzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz müssten diese Verfahren jedoch durch mehrmaliges Einschreiten der Polizei nachgewiesen werden. Dies scheitere aber aufgrund der unbekannten Wohnsitze oder ausländischen Anschriften der Bettler an der Zustellung und Vollstreckung.

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