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Dienstag, April 23, 2024

Schulwege nach Sturmschäden für Schulstart vorbereitet

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Stadt Passau beseitigt weiterhin Schäden und kann Kernverbindungen wieder freigeben

Im Stadtgebiet Passau dauern die Aufräumarbeiten aufgrund des Unwetters vom 18.08.2017 noch weiter an.
Die Stadtgärtnerei und der städtische Bauhof haben in den letzten Tagen vor allem im Hinblick auf den Beginn des neuen Schuljahrs am Dienstag, 12.09.2017 betroffene Schulwege und Kernverbindungen geräumt und gesichert.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Ich konnte mir vielerorts bereits persönlich ein Bild von dem schlimmen Ausmaß der Unwetterschäden machen. Unsere Stadtgärtnerei und unser Bauhof, die bereits seit drei Wochen intensiv mit den Aufräumarbeiten beschäftigt sind, haben vor allem in den letzten Tagen mit Hochdruck an der Sicherung der Schulwege gearbeitet, so dass die Schüler und Eltern ab kommenden Dienstag nahezu überall wieder die gewöhnten Verbindungen nutzen können. Ich möchte mich erneut bei allen Helfern, Einsatzkräften und auch bei den Mitarbeitern der Stadtgärtnerei und des Bauhofs für ihren unermüdlichen Einsatz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bedanken.“

Lediglich der Gunthersteig als Teilbereich des Schulweges zur Grundschule Hacklberg wurde durch umgefallene Bäume so schwer geschädigt, dass er aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht freigegeben werden kann und weiterhin gesperrt bleiben muss. In den nächsten Wochen wird ein Brückenprovisorium geschaffen, das den Weg vorläufig wieder passierbar machen wird.

Bis dahin muss die Umleitung für diese Verbindung über den Klausenweg erfolgen. Um eine sichere Überquerung der Stephanstraße zu ermöglichen, wurde unterhalb der Kreuzung mit der Maximilianstraße ein Zebrastreifen errichtet und für diesen Bereich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h festgelegt.

Die nicht mehr abgesperrten Wege können mittlerweile uneingeschränkt benutzt werden.

Da durch Risse, Entwurzelung und anderweitige Schädigungen Bäume und abgebrochene Äste teilweise immer noch Lebensgefahr besteht, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass örtliche Sperrungen nach wie vor beachtet und eingehalten werden müssen!

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