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Samstag, April 20, 2024

Scharf: Luchstötungen nicht hinnehmbar

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Das Bayerische Umweltministerium setzt für Hinweise zur Aufklärung eines neuen Verdachts auf illegale Tötung an einem Luchs im Bayerischen Wald eine Belohnung von 10.000 Euro aus.

Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München: „Luchse sind streng geschützt. Die illegale Tötung streng geschützter Arten muss konsequent verfolgt und bestraft werden. Kriminelles Verhalten ist nicht hinnehmbar. Die zuständigen Ermittlungsbehörden werden alles Notwendige tun, um die Tat aufzuklären. Die Naturschutzbehörden unterstützen die Arbeit der Ermittler bestmöglich. Die Belohnung soll helfen, die Aufklärung der Tat entscheidend voranzubringen.“ Ende Dezember 2015 wurde an einer Straße zwischen Schönberg und Oberkreuzberg im Landkreis Freyung-Grafenau ein toter Luchs in einem Straßengraben entdeckt. Ein neues Gutachten hat jetzt ergeben, dass der Tod des Luchses vermutlich durch menschliche Gewalteinwirkung erfolgte. Die zuständige Polizeiinspektion Grafenau hat die weiteren polizeilichen Maßnahmen übernommen und ermittelt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Passau wegen Jagdwilderei, einem Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz und einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Bereits im Sommer 2015 hat das Landesamt für Umwelt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen des Verdachts einer Umweltstraftat erstattet. Damals wurden im Bereich des Lamer Winkels (Landkreis Cham) insgesamt vier Vorderpfoten von Luchsen gefunden. Für diesen Fall hat das Bayerische Umweltministerium erstmals eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung des oder der Täter führen. Hinweise nehmen hier weiterhin die ermittelnde Polizeiinspektion Bad Kötzting oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

(Pressemitteilung, Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz v. 11.03.2016)

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