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Freitag, April 19, 2024

Sanierung der Bundesstraße B 12 zwischen Röhrnbach und Freyung

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Sanierung der Bundesstraße B 12 zwischen Röhrnbach und Freyung ab dem 29.05.2017 bis voraussichtlich Ende Juni 2017

Bauabschnitt 1 – Vollsperrung der Bundesstraße B 12 ab dem Kreuzungsbereich Aigenstadl bis zum Kreuzungsbereich bei Auggenthal

Das Staatliche Bauamt beabsichtigt, im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, die Bundesstraße B 12 zwischen Röhrnbach und Freyung auf einer Gesamtlänge von etwa 4,1 km ab dem 29.05.2017 bis voraussichtlich Ende Juni zu sanieren. Hierbei erfolgen die Straßenbauarbeiten in zwei Bauabschnitten.
Ab Montag den 29.05.2017 wird die Bundesstraße B 12 in einem ersten Bauabschnitt ab dem Kreuzungsbereich mit der Staatsstraße St 2127 bei Aigenstadl bis zum Kreuzungsbereich mit der Kreisstraße FRG 1 bei Auggenthal für voraussichtlich vier Wochen wegen Asphaltierungsarbeiten für den Verkehr gesperrt.
In einem anschließenden zweiten Bauabschnitt wird der Abfahrtsast von der Bundesstraße B 12 zur Kreisstraße FRG 1 unter einer einwöchigen Vollsperrung erneuert.

Die Arbeiten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig, da die Bundesstraße mittlerweile örtlich stark geschädigt ist.

Damit ein zügiger Bauablauf gewährleistet werden kann und um die Verkehrs-beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten der jeweiligen Bauabschnitte im Schutz einer Vollsperrung ausgeführt. Auf Grund der überregionalen Bedeutung der Bundesstraße B 12 werden die Straßenbauarbeiten auch samstags durchgeführt.

Die Umleitung für den Verkehr aus Richtung Herzogsreut (B 12) in Fahrtrichtung Passau erfolgt ab dem Kreisverkehr der Bundesstraßen B 12/B 533 bei Freyung auf die Bundesstraße B 533. Anschließend weiter auf der B 533 durch die Ortschaften Neudorf, Lichteneck und Grafenau bis zur Kreuzung mit der Bundesstraße B 85 bei Unterhüttensölden. Im weiteren Verlauf auf der B 85 Richtung Passau.

Die Umleitung für den Verkehr aus Richtung Freyung/Ort (B 12) in Fahrtrichtung Passau erfolgt über die Staatsstraße St 2127 bei Aigenstadl und im weiteren Verlauf der St 2127 durch die Ortschaften Ringelai und Empertsreut bis zur Kreuzung auf die Kreisstraße FRG 1 in Marchetsreut. Anschließend entlang der FRG 1 durch die Ortschaft Auggenthal zurück auf die Bundesstraße B 12.

Die Umleitung für den Verkehr aus Richtung Passau (B 12) in Fahrtrichtung Freyung erfolgt über die Staatsstraße St 2131 bei Außernbrünst. Anschließend weiter auf der St 2131 bis zur Kreuzung auf die St 2132 bei Waldkirchen. Im Weiteren Verlauf auf der St 2132 bis zur Kreuzung Bahnhofstraße/ Passauer Straße in Freyung und weiter auf der St 2132 (Passauer Straße) zurück auf die Bundesstraße B 12 bei Freyung/Ort.

Die Umleitung für den Verkehr aus Richtung Passau (B 12) in Fahrtrichtung Grenzübergang CZ bei Philippsreut wird bei Außernbrünst auf die Staatsstraße St 2131 geleitet. Anschließend weiter auf der St 2131 bis zur Kreuzung mit der Kreisstraße FRG 57 westlich von Jandelsbrunn. Danach weiter auf der FRG 57 bis zur Kreuzung mit der FRG 3 und weiter auf der FRG 3 bis zur Einmündung in die Staatsstraße St 2131 in Jandelsbrunn. Im weiteren Verlauf der St 2131 bis zur Kreuzung mit der St 2130 in Altreichenau und weiter auf der St 2130 durch die Ortschaften Haidmühle und Bischofsreut zurück auf die Bundesstraße B 12.
Die Umleitung in Gegenrichtung erfolgt analog.

Was leider in letzter Zeit immer häufiger zu beobachten ist, ist die fehlende Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer für Umleitungen. Für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist die regelmäßige Instandhaltung und Instandsetzung von Straßen – welche Firmen den Warenan- und abtransport, Bürgern den täglichen Arbeitsweg, Rettungstransporte usw. ermöglicht – eine Grundvoraussetzung. Das Staatliche Bauamt führt seine Maßnahmen somit zum Nutzen der Allgemeinheit durch.
Um diese Maßnahmen möglichst schnell, sicher und mit einer hohen Qualität abwickeln zu können, ist es erforderlich einen Großteil davon unter Vollsperrung durchzuführen. Dies dient dem Schutz der vor Ort tätigen Arbeiter, der Verkehrsteilnehmer und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Leistung. Das Staatliche Bauamt wickelt trotz witterungsbeeinflussten Arbeiten Maßnahmen schnellstmöglich ab, um die erforderlichen Sperrzeiten so kurz wie möglich zu halten.

Das Staatliche Bauamt appelliert daher an die Vernunft und das Verständnis der Verkehrsteilnehmer, die Sperrzeit zu beachten und sich – vor allem auch zu ihrer eigenen Sicherheit – an die offiziell ausgeschriebenen Umleitungsstrecken zu halten und nicht durch die Baustelle zu fahren.

Im Zuge von Baumaßnahmen geplante Verkehrsführungen laufen immer in engem Kontakt und Abstimmung mit der Polizei ab und diese wird bei Bedarf – wie bereits bei der Baumaßnahme in Lieblmühle erfolgt – verstärkte Kontrollen durchführen. Entsprechende Verstöße werden von der Polizei verfolgt.

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