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Freitag, April 19, 2024

Risikogebiet Tschechien: Weiterhin keine Quarantäne für Berufspendler

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Klarstellung der IHK zu aktuell geltenden Regelungen

Auch wenn die Bundesregierung weite Teile der Tschechischen Republik aufgrund der steigenden Corona-Zahlen nun zum Risikogebiet erklärt hat: Eine Einreise der für die Betriebe so wichtigen tschechischen Berufspendlern ist weiterhin möglich. Das stellt der Hauptgeschäftsführer der IHK Niederbayern Alexander Schreiner klar. „Die IHK hat immer auf Lösungen bei den Grenzpendlern gedrängt, die den notwendigen Gesundheitsschutz gewährleisten ohne die betroffenen Betriebe noch weiter zu schädigen. Diese bewährten Regeln, etwa zu den Pendlerbescheinigungen, gelten in der aktuellen Situation unverändert weiter. Die Einreise von Grenzpendlern aus Tschechien ohne Quarantäne ist weiterhin möglich, das regelt die bayerische Einreise- und Quarantäneverordnung“, erläutert Schreiner. Im Übrigen habe jeder Mitarbeiter eines niederbayerischen Unternehmens und damit auch die tschechischen Pendler die Möglichkeit, sich in dem jeweils zuständigen bayerischen Testzentrum freiwillig und kostenlos testen zu lassen. Der IHK-Hauptgeschäftsführer weist auf die hohe Bedeutung der tschechischen Mitarbeiter für die regionalen Betriebe hin: „Rund 5.000 tschechische Einpendler sind in niederbayerischen Betrieben tätig. Die Unternehmen sind auf diese Arbeitskräfte dringend angewiesen. Tschechien ist ein wichtiger Wirtschaftspartner und die Regionen sind eng verflochten. Auch Liefer- und Absatzketten laufen selbstverständlich über die Grenze, in beide Richtungen. Die sich gerade abzeichnende leichte wirtschaftliche Erholung in vielen Betrieben darf nicht gefährdet werden. Rechtssicherheit ist für die Unternehmen und Mitarbeiter in diesem Zusammenhang sehr wichtig“, betont Schreiner.

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