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Dienstag, April 23, 2024

Tötungsdelikt in Regen – Landratsamt weist Vorwürfe zurück

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Amt ließ den Tatverdächtigen in ein Bezirksklinikum einweisen – danach war es nicht mehr zuständig

Regen. „Die schreckliche Bluttat in der Obdachlosenunterkunft in Regen bewegt natürlich die Gemüter sehr“, sagt Regens Landrätin Rita Röhrl. Dabei zeigt sie Verständnis für die Ängste in der Bevölkerung. Zugleich weist sie Vorwürfe, dass das Landratsamt hätte reagieren oder gar warnen müssen, zurück.

Der junge Mann sei als Kontingentflüchtling in den Landkreis Regen gekommen, so die Landrätin weiter. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, habe es keine Gründe gegeben, die gegen eine Erteilung sprachen. Es habe zwar Straftaten, wie Diebstahl oder Hausfriedensbruch, gegeben, doch die seien so minimal gewesen, dass sie für die Erteilung keine Rolle spielten. Der Somalier bekam so eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

„Er kam aber nie richtig auf die Füße und landete in der Obdachlosenunterbringung“, berichtet Röhrl. Im Juni bekam das Landratsamt dann einen Hinweis von der Polizei. Es bestehe die Gefahr, dass sich der Flüchtling selbst verletzen könnte. Es folgte die Einweisung in ein Bezirksklinikum. „Dann ist Schluss mit der Zuständigkeit des Landkreis Regen. Wir erfahren nichts über ein Ende der Unterbringung. Der Patient wird entlassen und geht, wohin er will“, erklärt die Landrätin. So sei der 21-Jährige ohne Wissen der Behördenmitarbeiter:innen zurück in die Unterkunft gekommen.

Grundsätzlich werde jede Aufenthaltsgenehmigung im Landratsamt Regen genau geprüft, dies sei in diesem Fall auch so gehandhabt worden, betont die Landrätin weiter. Dies habe leider die brutalen Vorfälle nicht verhindern können.

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