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Freitag, April 19, 2024

Geflügel darf wieder an die frische Luft

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Aufstallungspflicht für Gefiedertier im Landkreis Regen wird ab Freitag aufgehoben – Vorsicht weiter geboten

Regen. Die Zahl der festgestellten HPAI-Fälle (Geflügelpestfälle) in Bayern nimmt seit Anfang April 2021 deutlich ab. „Nachdem die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und eine zunehmende Inaktivierung des Erregers durch ansteigende Außentemperaturen und Sonneneinstrahlung erfolgt, hat sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel verringert“, sagt Dr. Stefan Wechsler, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt, und stellt fest: „Die seit 10. März geltende Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Regen kann daher aufgrund einer aktuellen Risikobewertung des zuständigen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse ab sofort aufgehoben werden.“

Die anderen erlassenen Schutzmaßnahmen gelten demnach vorerst weiter, da trotz der sinkenden Fallzahlen nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln auch in Bayern gerechnet werden muss. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes Regen bittet die Geflügelhalter daher, weiterhin besondere Vorsicht bei Tieren mit Auslauf beziehungsweise in Freilandhaltung walten zu lassen. Der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, vor allem Wassergeflügel, ist zu verhindern. Große Vorsicht ist zudem beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe angezeigt.

Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen sind über die Internetseite des Landratsamtes (www.landkreis-regen.de) verfügbar. Für Rückfragen stehen die Veterinäramtsmitarbeiter den Geflügelhaltern zur Verfügung.

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