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Freitag, März 29, 2024

„Rechtfertigungsversuch der Caritas-Verantwortlichen ist scheinheilig“

Lesestoff

Ablehnung des Tarifvertrags ‚Altenpflege‘ hat nichts mit Solidarität zu tun

Passau. Nach dem am 9. März erschienenen Artikel der Caritas Passau unter dem Titel ‚Wir sind solidarisch mit den Pflegekräften‘ gibt es seitens ver.di scharfe Kritik an den Verantwortlichen der Caritas Passau.

Nach der Entscheidung der Dienstgeber von Caritas und Diakonie bleiben hunderttausende Pflegekräfte, davon mehr als 83 Prozent Frauen, bessere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen verwehrt. Wenn diese Kolleg:innen nun solche Zeilen wie ‚die Caritas sei solidarisch mit den Pflegekräften‘ u.v.m. die angeführte Argumentation lesen, muss das für Sie wie Hohn klingen. Der Satz: ‚Die Dienstgeber solidarisieren sich mit kommerziellen Pflegedienstleistern‘ hätte es dagegen auf den Punkt gebracht.

Josef Ilsanker, ver.di Sekretär, Sozial- und Gesundheitswesen

Wie Ilsanker weiter ausführt, stimme es zwar, dass die Caritas im Verhältnis zu vielen anderen Pflegedienstleistern bessere Gehälter zahle, aber mit der Ablehnung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages mache sich die Caritas und Diakonie mit kommerziellen Pflegeanbietern gemein, die durch Lohndumping ihre Profite generieren bzw. steigern. Genau diese Profitgier verschärfe tagtäglich die Pflegekrise, deshalb sei das Verhalten der Caritas-Dienstgeber unverantwortlich. Gewerkschaftssekretär Ilsanker sieht sich auch durch eine sozialethische Stellungnahme zahlreicher theologischer Professor:innen bestätigt; diese sprechen sogar von einer Untergrabung der Gemeinwohlorientierung der Caritas.

Es sei einfach ein schlechtes Ablenkungsmanöver der Caritas Passau, da die Ablehnung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages in der Altenpflege in Wirklichkeit aus ideologisch und egoistisch geprägten Gründen erfolgte. Für Ilsanker und ver.di gehe es den Dienstgebern vor allem um den sogenannten „Dritten Weg“, eine Reihe von Sonderregelungen im Arbeitsrecht, die sie als Dienstgeber gegenüber Arbeitgebern genießen.

Wenn die Caritas-Verantwortlichen nun ihre Ablehnung mit dem Fehlen von Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung begründen, halte ich dies fast schon für unseriös. Fakt ist nämlich; es ist gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, solche Regelungen auf die gesamte Pflegebranche erstrecken zu können. Die Caritas kennt diesen Unterschied und hat dies in einer Anhörung zum Tarifvertrag auch erklärt.

Josef Ilsanker, ver.di Sekretär, Sozial- und Gesundheitswesen

Trotzdem seien laut Ilsanker die Verhandlungsparteien, also der Arbeitgeberverband BVAP und ver.di der Caritas entgegengekommen und hätten im Tarifvertrag die Möglichkeit eröffnet, Beiträge zur Entgeltumwandlung bei der Berechnung des Mindestlohns zu berücksichtigen.

Auch die Aussage, man habe den Tarifvertrag abgelehnt, weil man den Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn, nur noch Anbieter zuzulassen, die sich an ein Tarifwerk binden, als sinnvoller erachte, lässt der für die Altenpflege verantwortliche Gewerkschaftssekretär Josef Ilsanker nicht gelten: „Das erklärte Ziel des Tarifvertrages, der als Untergrenze fungieren sollte, war es, einen fairen Wettbewerb zwischen den Trägern zu ermöglichen. Träger mit anständigen Löhnen und Arbeitsbedingungen sollten im wirtschaftlichen Wettbewerb nicht länger Nachteile gegenüber kommerziellen Pflegekonzernen, die ihre Mitarbeiter:innen ausbeuten, haben. Ansonsten dreht sich eine ruinöse Abwärtsspirale zu Lasten der Beschäftigten und der zu Pflegenden weiter, die die von Spahn gemachten Vorschläge nicht stoppen.“

In der 4. Pflegemindestlohnkommission haben die Dienstgeber ver.di-Forderungen, z.B. nach einem Überstundenzuschlag, zusätzliches Urlaubsgeld, einer Höchstarbeitszeit sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, abgelehnt.

„Da diese Entscheidungen direkt oder indirekt Einfluss auf die Arbeitsbedingungen von hundertausenden Beschäftigten haben, ist es an der Zeit, die verfassungsrechtlich geschützte Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht kritisch zu hinterfragen“, so Ilsanker abschließend.

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