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Sonntag, April 28, 2024

Popularklage eingereicht

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München/Weiden. Der Verband Wohneigentum – Landesverband Bayern e.V. und der Eigenheimverband Bayern e.V. haben am 19. Oktober 2017 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eine Popularklage eingereicht.

Ziel der Popularklage ist die Überprüfung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes, vor allem auch des neuen Art. 5b KAG, auf seine formelle und inhaltliche Übereinstimmung mit grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Anforderungen aus der Bayerischen Verfassung. Gerügt wird insbesondere, dass es der Landesgesetzgeber unterlassen hat, die Kriterien für einen aus dem Ausbau von Ortsstraßen angeblich resultierenden geldwerten Vorteil bestimmter Personen, insbesondere der Anlieger, näher zu bestimmen. Zudem werde bislang auch versäumt, einen etwaigen Mehrwert („qualifizierte Möglichkeit der Inanspruchnahme“ einer Straße) mit den Nachteilen zu verrechnen, die gerade Straßenanlieger durch Verkehrsimmissionen hinnehmen müssen. Die 2016 geschaffene Variante eines wiederkehrenden Beitrags verteile zwar die finanzielle Belastung auf eine größere Zahl von abgabepflichtigen Personen, löse aber die grundsätzliche Problematik nicht, die auch aus der offenen Struktur von Straßenverkehrsnetzen herrühre.

Erstellt wurden die 55-seitige Klageschrift sowie ein die Klage begründendes Gutachten von Prof. Dr. Ludwig Gramlich, der bis vor kurzem an der TU Chemnitz einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht inne hatte.
Die Präsidenten der beiden Verbände, Siegmund Schauer (Verband Wohneigentum Bayern) und Wolfgang Kuhn (Eigenheimverband Bayern), begründen diesen Gang vor Gericht mit der bedauerlichen Tatsache, dass die, nun schon jahrelangen, Bemühungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung – geregelt im Kommunalabgabengesetz des Freistaates Bayern – weder in der Landespolitik noch bei den Kommunalen Spitzenverbänden wirklich Gehör gefunden hätten.

Wenngleich man sich seitens des Bayerischen Landtags nach intensivem Drängen der Verbände im Frühjahr 2016 dazu entschlossen hatte, das KAG in diesem Bereich zu ändern, so hätten diese Änderungen (u.a. Möglichkeit der sogenannten wiederkehrenden Beiträge) keine zufriedenstellende Lösung für Haus- und Grundstücksbesitzer gebracht.
Das Damoklesschwert einer oftmals – manchmal hohen – fünfstelligen Zahlung nach einer Straßenerneuerung schwebe weiterhin über jedem Immobilienbesitzer in Bayern. Die beiden Verbände zusammen vertreten ca. 170.000 mögliche Betroffene.
Dieses Gesetz, so die beiden Präsidenten unisono, sei immer häufiger, inisbesondere für ältere Menschen, existenzgefährdend. Die Feststellung von Politik und Wirtschaft, dass das Wohneigentum eine der letzten sichern Bastionen der Altersversorgung sei, werde hier ad absurdum geführt.

„Es könne nicht sein, dass eine Gemeinde eine 70-jährige Anliegerin/Besitzerin eines Einfamilienhauses, mit 10.000 Euro Straßenausbaubeiträgen belaste, um nur ein Beispiel zu nennen“, so die beiden Präsidenten Schauer und Kuhn.

Darüber hinaus sei diese Unsicherheit über mögliche spätere Zahlungen, mittlerweile neben hohen Grundstücks- und Baupreisen, sowie der geforderten Arbeitsstellenmobilität, ein weiterer Grund dafür, warum man in Deutschland mit der Eröhung der Wohneigentumsquote nicht vorankomme und Europa weit weiterhin am Ende rangiere.

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1 Kommentar

  1. M.E. ist der Strassenbau Aufgabe der öffentlichen Hand, sei es Kommune, Bundesland oder des Bundes selbst. Deshalb wird ja auch der Fernstrassenbau durch private Gesellschaften so kritisch , als Sondermassnahme gesehen. Ich bin 78 Jahre alt und soll über 7.200€ zahlen: „als Hinterlieger“.
    Mit freundlichen Grüssen
    R.R.Rahn

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