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Freitag, März 29, 2024

PCR-Positiv: Extrem hohes Fallaufkommen führt zu Verzögerungen bei Information

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Infizierte müssen sich isolieren, aber nicht beim Gesundheitsamt melden – sie werden angerufen – Abarbeitung mit Unterstützungskräften u.a. von der Bundeswehr

Landkreis Freyung-Grafenau. Die zurzeit in immer neue Höhen schnellenden Infektionszahlen im Landkreis Freyung-Grafenau, zeigen auch im Gesundheitsamt des Landkreis Wirkung: Aufgrund des aktuell extrem hohen Fallaufkommens im Landkreis, kann eine zügige Ermittlung seitens der Mitarbeitenden des Gesundheitsamts derzeit nicht mehr gewährleistet werden.

Infizierte mit positivem PCR-Test werden zum Teil erst mehrere Tage, nachdem sie ihr Testergebnis vom Labor erhalten haben, von Seiten des Gesundheitsamts kontaktiert. Unterstützungskräfte befinden sich teilweise schon vor Ort und werden eingearbeitet; aber nächster Woche werden auch wieder zehn Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei der Kontaktaufnahme unterstützen.

„Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt arbeiten hier absolut am Anschlag. Deshalb sind wir sehr froh, dass wir wieder Unterstützung bekommen. Mithilfe dieser Kräfte werden wir die Abarbeitung der Fälle beschleunigen können.“

Sebastian Gruber, Landrat Freyung-Grafenau

In diesem Sinne bittet Landrat Sebastian Gruber um Verständnis bei der Bevölkerung.

Wer ein positives Testergebnis erhält, muss sich umgehend in Isolation begeben. Bei positivem Selbsttest oder Antigen-Schnelltest muss ein PCR-Test zur Bestätigung folgen. Das positive Ergebnis der PCR-Testung wird dem Gesundheitsamt vom Labor gemeldet. Es kontaktiert von sich aus die Infizierten. Für sie gilt es, auf den Anruf des Gesundheitsamts zu warten. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage. Aus der Quarantäne werden die Infizierten erst nach einem negativen Test entlassen. Details dazu werden bei dem Anruf durch das Gesundheitsamt erläutert.

Ungeimpfte und nicht genesene enge Kontaktpersonen sollen vom positiven Getesteten direkt informiert werden, müssen sich in Quarantäne begeben und sollen sich selbstständig beim Gesundheitsamt melden.

Keine Quarantänepflicht besteht für Kontaktpersonen, die entweder geimpft oder genesen (innerhalb des vom Gesetzgeber vorgesehenen Sechs-Monatsfenster) sind. Sie erhalten vom Gesundheitsamt Informationen über Testmöglichkeiten und Quarantänedauer.

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