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Dienstag, April 23, 2024

Paukenschlag beim Pestizidprozess in Südtirol

Lesestoff

Bozen. Der Pestizidprozess in Südtirol endete, zumindest in Teilen, mit einem Paukenschlag. Der Filmemacher und Buchautor Alexander Schiebel wurde vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Er hatte in seinem Buch (Das Wunder von Mals) die Pestizidpraxis im Obstanbaugebiet von Südtirol heftig kritisiert. Der Richter betonte das Recht auf freie Meinungsäußerung und sah keinen Grund, die Anklage von ca. 1 400 Personen und Verbänden weiter zu verfolgen.

Das zweite Verfahren gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München geht dagegen weiter. Dabei handelt es sich hier um einen gleichen Vorwurf, mit den gleichen Klägern, den gleichen Anwälten, aber einem anderen Richter. Der Grund: fast alle Kläger waren bereit, ihre Klage zurückzunehmen, unter anderem auch der Landeshauptmann Arnold Schuler. Aber zwei Obstbauern, ein Brüderpaar, waren nicht bereit, ihre Klage zurückzunehmen. Damit bleiben auch alle anderen Anzeigen erst einmal bestehen.

Wie MdL Rosi Steinberger weiter berichtet, wurde die Verhandlung von grünen Abgeordneten aus fünf Parlamenten begleitet: Hanspeter Staffler vom Südtiroler Parlament, Rosi Steinberger und Claudia Köhler vom bayerischen Landtag, Margarete Bause vom deutschen Bundestag und Sarah Wieder aus dem Europaparlament.

Rosi Steinberger, Abgeordnete und Vorsitzende im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des bayerischen Landtags freut sich über dieses wegweisende Urteil: „Es war für uns ganz wichtig, bei diesem Prozess als Beobachter:innen dabei zu sein. Zum einen wollten wir zeigen, dass es ein breites Interesse der Öffentlichkeit an diesem Prozess gibt. Zum anderen wollten wir unsere Unterstützung für Karl Bär und Alexander Schiebel demonstrieren.“ Beide Beklagten hatten den intensiven Gebrauch von Pestiziden im Südtiroler Obstanbau kritisiert. Karl Bär vom Umweltinstitut München hatte vor vier Jahren eine Plakatkampagne in München gestartet, um auf diese Praxis hinzuweisen.

Nach dem Prozess: in der Mitte Bärs Rechtsanwalt Canestrini (Foto: Abgeordnetenbüro Steinberger)

„Es kann nicht sein, dass Menschen durch das Androhen von Klagen eingeschüchtert werden, weil sie die bestehenden Strukturen kritisieren“, so Steinberger. „Die freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut und Kritik an der üblichen Praxis muss erlaubt sein.“ Der Freispruch von Alexander Schiebel bestätigt genau das. Ein Gerichtssaal ist darüber hinaus nicht der richtige Ort, um über die Zukunft des Obstanbaus in Südtirol zu diskutieren. Karl Bär hat ein Angebot zum Gespräch gemacht. Es wäre sinnvoller, dieses Angebot anzunehmen, als den Prozess weiter zu treiben. Damit schadet man dem Ansehen von Südtirol ohnehin wesentlich stärker, als es das Umweltinstitut vor vier Jahren angeblich mit ein paar Plakaten getan hätte.

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