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Hutthurm
Freitag, April 26, 2024

Vollsperrung der Staatsstraße St 2132 ab Ortsausgang Hundsdorf bis Lieblmühle vom 09.05.2016 bis August 2016 wegen Straßenbauarbeiten

Lesestoff

Das Staatliche Bauamt Passau baut derzeit, im Auftrag des Freistaates Bayern, die Ortsumgehung Hundsdorf im Zuge der Staatsstraße St 2132. Die Straßenbauarbeiten erfolgen hierbei in mehreren Bauphasen. In diesem Jahr erfolgt in einer ersten Bauphase der 3-streifige Ausbau der bestehenden Staatsstraße St 2132 zwischen Hundsdorf und Liebmühle auf eine Länge von ca. 500 m und in einer zweiten Bauphase die Fertigstellung des Kreuzungsbereiches der Staatsstraße St 2132 und der Kreisstraße PA 40 bei Hundsdorf.

Die Gesamtfertigstellung der Ortsumgehung Hundsdorf ist für Oktober 2016 vorgesehen.

Damit ein zügiger Bauablauf gewährleistet werden kann und um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten der jeweiligen Bauphasen im Schutz einer Vollsperrung ausgeführt. Auf Grund der überregionalen Bedeutung der Staatsstraße St 2132 werden die Straßenbauarbeiten auch samstags durchgeführt.

In der zweiten Bauphase wird der öffentliche Verkehr über die bereits fertiggestellten Verkehrsflächen der St 2132 geleitet.

Die großräumige Umleitung für den Verkehr während der Vollsperrung der Staatsstraße St 2132 aus Richtung Passau kommend in Fahrtrichtung Hauzenberg erfolgt über die Bundesstraße B 12 bis zur Kreuzung in die Staatsstraße St 2128 bei Hutthurm. Anschließend wird der Verkehr weiter auf der Staatsstraße St 2128 durch die Ortschaft Büchlberg bis nach Hauzenberg geleitet.

Die Umleitung für den Verkehr aus Satzbach kommend im Zuge der St 2132 in Fahrtrichtung Hauzenberg erfolgt bei Hundsdorf in die Kreisstraße PA 40 und weiter auf der Kreisstraße PA 40 bis zur Kreuzung mit der Staatsstraße St 2320 in Jahrdorf. Anschließend wird der Verkehr weiter auf der Staatsstraße St 2320 bis nach Hauzenberg geleitet.

Die Umleitung für den Verkehr aus Satzbach kommend im Zuge der St 2132 in Fahrtrichtung Gastering erfolgt bei Zwecking über die Kreisstraße PA 2 nach Thyrnau und weiter auf der Kreisstraße PA 2 durch die Ortschaft Thyrnau bis zur Kreuzung mit der Gemeindestraße bei Gosting und anschließend auf der Gemeindestraße bis nach Gastering.

In die jeweiligen Gegenrichtungen ist dieselbe Umleitung vorgesehen.

Ein Linksabbiegen an der Kreuzung der Staatsstraße St 2132 und der Kreisstraße PA 40 neu von Passau kommend nach Thyrnau im Zuge der St 2132 ist nicht möglich. Der Verkehr wird bei Zwecking an der Kreuzung mit der Kreisstraße PA 2 umgeleitet.

Weitere Informationen über die einzelnen Verkehrsbeschränkungen der jeweiligen Bauphasen werden zeitnah veröffentlicht.

Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.

Neu für den Verkehrsteilnehmer:

Weitere Informationen zu Straßensperrungen / Umleitungen usw. findet der Bürger unter www.stbapa.bayern.de / Straßenbau / Aktuelles.

(Mitteilung, Staatliches Bauamt Passau)

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