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Samstag, April 20, 2024

Vergabekriterien und Kaufpreis für Bauparzellen im Neubaugebiet „Gütlbauerweg“

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21 Parzellen sollen noch im Februar 2019 zum Verkauf ausgeschrieben werden – vergünstigte m²-Preise nach Einheimischenmodell

Die Stadt Passau hat in den vergangenen Monaten die Erschließung des neuen Baugebiets am Gütlbauerweg vorgenommen. Um nun den Verkauf der Baugrundstücke vorzubereiten, hat der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 31.01.2019 die Vergabekriterien für die einzelnen Parzellen und den Quadratmeterpreis für die vollerschlossenen Grundstücke beschlossen. Die Ausschreibung der insgesamt 21 Parzellen zum Verkauf ist für Ende Februar vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt können sich Interessenten mit einem vorgegebenen Formular bei der Stadt Passau bewerben.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Ziel unserer Stadtentwicklungspolitik. Ich bin deshalb sehr erfreut, dass die Vermarktung der Grundstücke am Gütlbauerweg bald beginnen kann. Mit der Festsetzung der Vergabekriterien bieten wir familienfreundliche Konditionen und eine erhöhte Transparenz bei der Veräußerung der Parzellen.“

Für die Ermittlung des Verkaufspreises wurde der durchschnittliche Bodenrichtwert für dieses Areal von rund 300 Euro / qm inklusive Erschließung zugrunde gelegt. Dank einer bedeutenden Subventionierung durch die Stadt hat der Ausschuss beschlossen, den Verkaufspreis auf 159 Euro / qm festzusetzen, zuzüglich der anfallenden Erschließungskosten in Höhe von 51 Euro (vorläufig). Die Vorauszahlungen für den Kanalherstellungsbeitrag lt. Satzung sind gesondert zu zahlen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist es den Kommunen nur unter bestimmten Umständen erlaubt, gemeindliches Vermögen unter Wert zu verkaufen bzw. Kaufpreise für Wohnbaugrundstücke zu subventionieren. Die Stadt Passau zieht städtebauliche Ziele, mit der die Wohnbedürfnisse der Passauer Bürgerinnen und Bürger und sozialpolitische Gesichtspunkte eine besondere Beachtung finden, als Grundlage für die Vergabe der städtischen Grundstücke heran.

Auf dieser Basis hat die Stadtverwaltung Kriterien für die Vergabe von Bauparzellen im Baugebiet „Gütlbauerweg“ nach dem sogenannten „Einheimischenmodell“ erarbeitet. Darin enthalten sind Anforderungen, die sowohl örtliche als auch soziale Voraussetzungen der Bewerber für die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke berücksichtigen. Insbesondere soll dadurch der einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung der Erwerb angemessenen Wohnraums ermöglicht werden.

Unter anderem wurden folgende Kriterien festgesetzt:

  • Bevorzugter Personenkreis
    Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und volljährige Ledige, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Passau haben, sowie Bewerber, die einer Erwerbstätigkeit im Stadtgebiet Passau nachkommen, zählen zum bevorzugten Personenkreis.
  • Einkommensobergrenze
    Die Einkommensgrenzen werden in den Vergaberichtlinien bei alleinstehenden Bewerbern auf max. 33.772,17 Euro, zuzüglich 7.000 Euro je Kind sowie bei Paaren auf max. 67.544,34 Euro zuzüglich 7.000 Euro je Kind festgesetzt. Hierzu sind die Steuerbescheide oder die Berechnung eines Steuerberaters über die letzten 3 Jahre vorzulegen.
  • Vermögensobergrenze
    Soweit Bewerber Eigentümer eines bebaubaren oder bebauten Grundstücks innerhalb der Stadt Passau sind, werden diese Bewerber von der Vergabe ausgeschlossen. Ausgenommen sind Bewerber, die Eigentümer einer nicht familiengerechten Eigentumswohnung oder von nicht bebaubaren Grundstücken sind. In diesem Fall wird der Wert der Immobilie als Vermögen angerechnet. Genauso wird mit Immobilieneigentum außerhalb der Stadt Passau verfahren. Zum Immobilienvermögen zählen bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen und Erbbaurechte, usw.
    Zudem darf das Gesamtvermögen den Wert der jeweiligen Bauparzelle nach dem Bodenrichtwert nicht überschreiten. Die Angaben zum Vermögen sind durch entsprechende Nachweise und rechtsverbindliche Erklärungen (Vermögenszusammenstellung) zu belegen.
  • Baupflicht, Selbstnutzung und Veräußerungsverbot
    Ab der notariellen Beurkundung muss der Rohbau innerhalb von 3 Jahren fertiggestellt sein, die Bezugsfertigkeit muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Die Bewerber müssen das Haus selbst bewohnen. Eine Vermietung des Objekts ist unzulässig. Zudem darf das Grundstück innerhalb von 10 Jahren ab Beurkundung nicht weiterveräußert, mit einem Dauerwohnrecht oder Erbbaurecht belastet oder sonst zugunsten eines Dritten darüber verfügt werden.
  • Sonstiges
    Die Finanzierbarkeit des Grundstücks sowie des Wohngebäudes ist durch eine Finanzierungsbestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts nachzuweisen.

Die insgesamt 21 Bauparzellen werden Ende Februar zum Verkauf ausgeschrieben. Hierzu erfolgen rechtzeitig eine gesonderte Ankündigung und eine Veröffentlichung der Vergabekriterien und der notwendigen Formulare. Innerhalb der 5-wöchigen Frist können dann Bewerbungen eingereicht werden. Der zeitliche Eingang der Bewerbung innerhalb dieser Frist spielt für die Vergabeentscheidung keine Rolle. Eine vorzeitige Bewerbung wird nicht berücksichtigt.

Die Auswahl erfolgt in einem offenen und transparenten Punktebewertungsverfahren nach Orts- und Sozialkriterien. So gibt es für die Hauptwohnsitzzeiten oder Arbeitszeiten in der Stadt Passau beispielsweise je vollendetes Jahr 12 Punkte (maximal 60 Punkte). Für jedes im Haushalt lebende kindergeldberechtigte Kind gib es 10 Punkte usw. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl aus Orts- und Sozialkriterien beträgt 240 Punkte. Die Grundstücke werden an die Bewerber in der Reihenfolge mit der jeweils höchsten Punktezahl vergeben. Bei Punktegleichheit entscheiden zunächst die höhere Gesamtpunktzahl bei den Ortskriterien und dann die höhere Kinderzahl. Bei erneuter Punktegleichheit entscheidet das Los.

Nicht nur im stadteigenen Wohnbaugebiet „Gütlbauerweg“ werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Auch beim Neubaugebiet der WGP in Thann und bei zahlreichen privaten Anbietern werden die Aspekte „kostengünstiger Mietwohnungsbau mit Sozialanteil“ und „kostengünstiges Bauland für Ein- und Zweifamilienhäuser für junge Familien festgesetzt.

Die Stadt Passau konnte in den letzten Jahren erfreulicherweise steigende Einwohnerzahlen verzeichnen (2011: 48.623, 2018: 52.092). Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser Trend auch die nächsten Jahre fortsetzen wird. Der Bedarf an Wohnraum ist deshalb steigend. Das erklärte Ziel der Stadt Passau ist es, in möglichst allen Stadtteilen bezahlbaren Wohnraum bzw. Grundstücke und adäquate Wohnformen für junge und ältere Menschen anbieten zu können. In den Jahren 2011 bis 2018 wurden in der Stadt Passau 2.264 Wohneinheiten geschaffen.

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