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Dienstag, März 19, 2024

Verbot von Pyrotechnik an Silvester und Neujahr im Bereich der Altstadt

Lesestoff

Grundlage ist Allgemeinverfügung von 2019

Für die Bereiche Altstadt, Ortspitze und Niederhaus besteht am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023 ein Pyrotechnikverbot. Grundlage dafür ist gemäß der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz eine Allgemeinverfügung der Stadt Passau aus dem Jahr 2019, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in diesem sensiblen Bereich an Silvester beziehungsweise am Neujahrstag verbietet. Dadurch sollen die besonders brandempfindlichen und historisch wertvollen Gebäude im Kernbereich des Ensembles Altstadt geschützt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich konkret folgendermaßen:

In der Altstadt gibt es zahlreiche brandempfindliche und denkmalgeschützte Gebäude und Kirchen. In den dortigen engen und verwinkelten Gassen wäre eine effektive Brandbekämpfung im Gegensatz zum restlichen Stadtgebiet deutlich erschwert. Besonders gefährdet sind darüber hinaus die dort bestehenden Grabendächer und historischen Innenhöfe mit Holzveranden, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und leicht einen Brand verursachen können. Unter diesen Gesichtspunkten ergibt sich die räumliche Beschränkung der Allgemeinverfügung.

Für die Umsetzung des Verbots werden an den jeweiligen Zugängen zur Altstadt entsprechende Hinweisschilder angebracht.

Die Stadt Passau weist außerdem auf die sicherheitsrechtliche Verordnung hin, wonach im Zeitraum vom 31. Dezember, 23 Uhr bis 1. Januar, 1 Uhr das Betreten der Marienbrücke grundsätzlich verboten ist. Dadurch sollen Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz vermieden werden.

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