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Freitag, April 19, 2024

StM Herrmann: „Abschiebung stand zu keinem Zeitpunkt im Raum“

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MdL Waschler erhält Rückmeldung von Innenminister Herrmann zur drohenden Abschiebung von Taufiqullah Ashrafi

Landkreis Passau. Eine drohende Abschiebung hat bereits vergangene Woche für großes mediales Interesse gesorgt. So hat unter anderem die Passauer Neue Presse über Taufiqullah Ashrafi berichtet. Sie schreibt in ihrer Ausgabe vom 14.06.2020:

„2015 ist der heute 21-jährige Taufik aus Afghanistan nach Deutschland geflohen. Er macht eine Ausbildung in einer Schreinerei, engagiert sich bei der Feuerwehr Ruderting, der JU und der CSU, spielt Fußball für die DJK Haselbach und bringt sich bei der Integrationshilfe Passau ein. Nun der Schock: Er soll abgeschoben werden. Solidarität haben bereits die Rudertinger Feuerwehr und die JU Tiefenbach gezeigt.“

In seiner Not hatte sich der Afghane unter anderem an den CSU-Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler gewandt, der sich mit dem Anliegen des jungen Mannes, auch getragen von der großen Solidarität aus der Bevölkerung, umgehend schriftlich an den Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann mit der Bitte um wohlwollende Prüfung gewandt hatte. Dieser kann mit einem Schreiben vom 23.06.2020 an MdL Waschler nun Entwarnung geben:

„Nach Auskunft der zuständigen Ausländerbehörde — da Herr Ashrafi derzeit den Flüchtlingsstatus besitzt, ist das Landratsamt Passau zuständig und nicht die ZAB Deggendorf — steht und stand zu keinem Zeitpunkt eine Abschiebung im Raum. Vielmehr stehen und standen sämtliche Signale durchgehend auf ein dauerhaftes Bleiberecht“, heißt es in dem Schreiben von Herrmann an den Passauer CSU-Landtagsabgeordneten, der sich über die positive Nachricht freut.

Über Asylanträge entscheide ausschließlich das BAMF, bayerische Ausländerbehörden hätten darauf keinen Einfluss, heißt es in dem Schreiben weiter. So stellte das BAMF im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfungen wohl fest, dass zwar die Voraussetzungen für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft des Herrn Ashrafi wohl nicht mehr vorlagen und widerrief auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen nach Aktenlage daher die Flüchtlingseigenschaft. Nach Rückmeldung aus dem Innenministerium wurde gegen diese Entscheidung bereits Klage erhoben. In der entscheidend Gesamtbewertung des konkreten Falls ergebe sich jedoch aus Sicht des bayerischen Innenministers für Taufigullah Ashrafi auf Basis geltender Rechtslage eine für ihn sehr erfreuliche Gesamtbewertung. So heißt es in dem Schreiben an MdL Waschler weiter:

„Sollte es nach Durchlaufen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens tatsächlich zum Widerruf der Flüchtlingseigenschaft kommen, kann Herr Ashrafi — natürlich nur für den Fall, dass die Identität geklärt ist und keine Straftaten vorliegen — seine Ausbildung zur Fachkraft im Holz—, Möbel-, Innenausbau abschließen und nach erfolgreichem Abschluss eine Beschäftigungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Dies entspricht der bayerischen Migrations- und Asylpolitik. Wir sorgen für die richtige Balance aus Humanität und Ordnung“, so Staatsminister Joachim Herrmann.

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